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Qualifiziert elektronische Signatur

Eine EU-Direktive „Rechnungsrichtlinie“ 2001/115/EG aus dem Jahr 2011 umfasst die rechltichen Rahmenbedingungen für die elektronische Rechnungsabwicklung. Im Detail ist der Austausch elektronischer Rechnungsdokumente über eine Verankerung im deutschen Umsatzsteuergesetz geregelt: Paragraf 14, Abs. 1 Satz 2 UstG besagt: „Rechnungen können – vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers – auch auf elektronischem Weg übermittelt werden“. Um die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts, also die zu Grunde liegende Fälschungssicherheit zu gewährleisten, sind elektronisch versendete Rechnungsdokumente dazu vom Absender laut Paragraf 14, Abs 3 UstG mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.