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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Der Norm-Entwurf enthält Kenngrößen für die Abnahme- und Konstanzprüfung von Bildwiedergabesystemen im Rahmen der Röntgenverordnung (RöV), beschreibt Prüfverfahren und legt Grenzwerte sowie Prüffristen fest. Der Norm-Entwurf gilt für medizinische Bildwiedergabesysteme für Befundung und Betrachtung, die Bildinformationen auf Bildwiedergabegeräten für Farb- oder Grauwertdarstellung wiedergeben. Dazu gehören Schwarzweiß- oder Farbbildwiedergabegeräte, wie sie in den folgenden medizinischen diagnostischen Verfahren und in Verbindung mit Bildinformationssystemen (PACS) verwendet werden: - Computertomographie (CT); - Radiographie (einschließlich Zahnmedizin, Mammographie und Biopsie); - Durchleuchtung; - digitale Subtraktionsangiographie (DSA); - nuklearmedizinische Untersuchungsverfahren; - Arbeitsplätze zur Befundung von radiologischen Bildern. Dieser Norm-Entwurf beschreibt keine Prüfverfahren, welche eine Beurteilung der Farbwiedergabe ermöglichen. Dieser Norm-Entwurf gilt nicht für Bildwiedergabesysteme, welche Kathodenstrahlröhren (CRTs) verwenden, am Kopf zu befestigende Bildwiedergabesysteme (sogenannte "Head Mounted Devices") und Bildwiedergabegeräte für die Darstellung alphanumerischer Zeichen sowie von Grafik. Der Norm-Entwurf ersetzt die Vornorm DIN V 6868-57. Der Norm-Entwurf wurde im Arbeitsausschuss NA 080-00-06 AA "Bildgebende Systeme" des NAR erstellt.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 6868-157:2013-11 .
Gegenüber DIN V 6868-57:2001-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Status der Vornorm in eine Norm geändert; b) Titel geändert; im Titel wurde die Umgebung des Bildwiedergabegerätes einbezogen; c) Konstanzprüfung ergänzt; d) umfassende Anpassung an den Stand der Technik, insbesondere wurden Raumklassen für die Nutzung von Bildwiedergabegeräten eingeführt; e) DICOM-Kennlinie wurde verpflichtend für die Befundung; f) Grenzen für Pixelfehler ergänzt; g) Messverfahren und Testbilder an DIN EN 62563-1 angepasst; h) Anwendungsbereich um die Zahnmedizin erweitert und die Magnetresonanztomographie entfernt; i) Bildwiedergabegeräte auf der Basis von Kathodenstrahlröhren werden nicht mehr behandelt.