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Norm-Entwurf

DIN EN 15502-2-1:2010-06

Titel (deutsch): Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Teil 2-1: Heizkessel der Bauart C und Heizkessel der Bauarten B2, B3 und B5 mit einer Nennwärmebelastung nicht größer als 1000 kW; Deutsche Fassung prEN 15502-2-1:2010

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Sprache: Deutsch
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Titel (englisch): Gas-fired heating boilers - Part 2-1: Specific standard for type C appliances and type B2, B3 and B5 appliances of a nominal heat input not exceeding 1000 kW; German version prEN 15502-2-1:2010

Dokumentart: Norm-Entwurf

Ausgabedatum: 2010-06

Erscheinungsdatum: 2010-08-02

Einführungsbeitrag:

Dieses Dokument (prEN 15502-2-1:2010) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 109 "Zentralheizungskessel für gasförmige Brennstoffe" erarbeitet, dessen Sekretariat von NEN (Niederlande) gehalten wird. Dieses Dokument wurde gebildet, um folgende Aspekte zu behandeln: a) die Sicherheit; b) den wirtschaftlichen Energieeinsatz; c) die Gebrauchsgüte. Dieser europäische Norm-Entwurf ist Teil einer Serie von Normen, die die besonderen Anforderungen für besondere Kesselbauarten beschreiben. Gesichtspunkte, die sich auf Qualitätssicherungssysteme, auf Prüfungen während der Herstellung und auf Konformitätszertifikate von Hilfseinrichtungen beziehen, werden in dieser Serie von Europäischen Normen nicht behandelt. Dieser Norm-Entwurf ist nicht dafür vorgesehen, Geräte abzudecken, die für den Anschluss an Gasnetze vorgesehen sind, in denen die Qualität des verteilten Gases sich wahrscheinlich sehr stark während der Lebensdauer des Gerätes verändern kann. Zusammenhang zwischen diesem Teil  und Teil 1: Dieser Teil 2 ist anzuwenden in Verbindung mit den allgemeinen Anforderungen und Prüfungen von Teil 1 und ergänzt oder verändert die entsprechenden Abschnitte in diesem Teil 1. In diesem Teil 2 werden die Überschriften aller Abschnitte von Teil 1 zur Information aufgerufen, damit der Anwender sich zurechtfindet. Wenn sich in diesen Abschnitten keine Veränderungen ergeben, werden keine weiteren Informationen über Abschnitte und Inhalt in den einzelnen Kapiteln gegeben. Wenn Veränderungen in den Kapiteln auftreten, werden die unten beschriebenen Regeln angewendet. In diesem Teil 2 werden die Überschriften aller Abschnitte von Teil 1 bis zur Überschriftenebene 2 aufgerufen. Unterabschnitte zu den Überschriftsebenen 3, 4 und 5 werden nur aufgerufen, wenn es in Verbindung mit dem neuen Text notwendig ist und so weiter. In allen geeigneten Abschnitten und Unterabschnitten wird Auskunft gegeben über ihren Zustand, wie: - dieses Kapitel von Teil 1 ist anwendbar; - dieser Abschnitt von Teil 1 ist anwendbar, ein zusätzlicher Unterabschnitt wird hinzugefügt; - dieser Abschnitt von Teil 1 wird wie folgt erweitert (wenn in Teil 1 nur die Kapitelüberschrift angeführt ist, weil der gesamte Text in besonderen Abschnitten sein wird); - dieser Abschnitt von Teil 1 ist nicht anwendbar wie in Teil 1 (wenn in Teil 1 nur die Kapitelüberschrift angeführt ist, weil der gesamte Text gegebenenfalls in besonderen Abschnitten hinzugeführt wird); - und so weiter. In einigen Fällen wird der geeignete Text von Teil 1 in Verbindung mit zusätzlichen neuen Abschnitten wiederholt, um ein gutes Verstehen von besonderem Text zu ermöglichen. Diese Annäherung muss noch in den nächsten GE1-Sitzungen angenommen werden. Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 032-03-01-03 AK "Spiegelausschuss CEN/TC 48/109" im DIN zuständig.

Sprachen: Deutsch

 

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