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Norm-Entwurf

DIN EN 16237:2011-02

Titel (deutsch): Klassifizierung nicht elektrisch betriebener Quellen inkohärenter optischer Strahlung; Deutsche Fassung prEN 16237:2011

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Sprache: Deutsch
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Titel (englisch): Classification of non-electrical sources of incoherent optical radiation; German version prEN 16237:2011

Dokumentart: Norm-Entwurf

Ausgabedatum: 2011-02

Erscheinungsdatum: 2011-02-28

Einführungsbeitrag:

Optische Strahlung besteht aus Spektralbereichen, die die infrarote, sichtbare und ultraviolette Strahlung einschließen. Quellen von inkohärenter optischer Strahlung finden ihren Einsatz sowohl am Arbeitsplatz als auch im Privatbereich. Die Strahlung kann zur Erfüllung einer speziellen Aufgabe wissentlich angewendet werden oder unbeabsichtigt als Nebenprodukt auftreten. Einige Quellen werden elektrisch, andere werden nichtelektrisch betrieben, beispielsweise mit Gas oder anderen Brennstoffen. Beispiele für nichtelektrisch betriebene Quellen sind Brenner, Öfen, Heizgeräte, Gasschweißen, thermisches Schneiden, chemische Flammen, heiße Werkstoffe uns so weiter Personen, die sich in der Nähe derartiger Quellen aufhalten oder arbeiten, können der optischen Strahlung ausgesetzt sein. Je nach Stärke der Exposition können Verletzungen der Haut und/oder Augen entstehen. Zur Vermeidung derartiger Verletzungen fordert die europäische und nationale Gesetzgebung die Bestimmung von Expositionen und die Bewertung der damit verbundenen Risiken in Arbeitsstätten. Außerdem werden die maximal zulässigen Grenzwerte der Exposition mit optischer Strahlung im Rahmen der Gesetzgebung festgelegt. Diese Expositionsgrenzwerte dürfen von den Arbeitnehmern nicht überschritten werden. Gegebenenfalls sind Maßnahmen zur Verringerung der Exposition anzuwenden. Expositionen mit optischer Strahlung können mit mehreren Verfahren bestimmt werden: Messungen, Berechnungen, Ableitungen aus den Emissionsdaten der Strahlungsquelle uns so weiter. Nicht alle diese Verfahren sind in jedem Fall geeignet. Expositionsmessungen können nach DIN EN 14255-1 und DIN EN 14255-2 durchgeführt werden, die jedoch kostenintensiv und zeitaufwändig sind. Es ist im Allgemeinen vorzuziehen, eine Risikobewertung ohne kostenintensive Messungen vorzunehmen, sofern dies möglich ist. Berechnungen der Expositionen können mit Software vorgenommen werden, jedoch nicht in allen Fällen. Wenn quantitative Emissionsdaten der Quelle verfügbar sind, kann der Anwender in einigen Fällen die mögliche Exposition von Personen in der Nähe der Strahlungsquelle schätzen. Ein einfacher Ansatz für die Risikobewertung ist die Klassifizierung der Emissionen optischer Strahlung. Wenn eine derartige Emissionsklassifizierung zur Verfügung steht, kann der Anwender die Risiken bei der Anwendung dieser Quelle leicht beurteilen. Emissionsklassifizierungen gibt es bereits mit den Normen für Lasereinrichtungen (DIN EN 60825-1) und für Maschinen (DIN EN 12198-1) sowie für Lampen und Lampensysteme (DIN EN 62471). Der vorliegende Norm-Entwurf enthält eine spezifische Emissionsklassifizierung für nicht elektrisch betriebene Quellen optischer Strahlung. Die Klassifizierung in diesem Norm-Entwurf soll anwenderfreundlich sein. Die Emissionsklassen hängen von der Dauer tmax ab, oberhalb der die Expositionsgrenzwerte der Europäischen Richtlinie 2006/25/EG über künstliche optische Strahlung überschritten werden können. Durch den Vergleich der möglichen Expositionsdauer mit tmax kann der Anwender leicht abschätzen, ob die Expositionsgrenzwerte überschritten oder nicht überschritten werden können. Die Risikobewertung, wie sie in der Richtlinie 2006/25/EG gefordert ist, kann damit für eine klassifizierte Quelle problemlos vorgenommen werden. Sie dient zur Unterstützung der Anwender der Strahlungsquellen bei der einfachen Durchführung einer Risikobewertung, wenn Personen der Strahlung von diesen Quellen ausgesetzt sein können. Dieser Norm-Entwurf gilt für Strahlungsquellen, die optische Strahlung im Wellenlängenbereich zwischen 180 nm und 3 000 nm emittieren und nicht elektrisch betrieben werden. Der vorliegende Norm-Entwurf gilt nicht für Maschinen, Lasereinrichtungen sowie Lampen und Lampensysteme.

Sprachen: Deutsch

 

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