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Norm-Entwurf

DIN EN 330:2012-02

Titel (deutsch): Holzschutzmittel - Bestimmung der relativen Wirksamkeit eines Holzschutzmittels zur Anwendung unter einem Anstrich und ohne Erdkontakt - Freilandprüfung: L-Verbindungsmethode; Deutsche Fassung prEN 330:2012

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Sprache: Deutsch
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Titel (englisch): Wood preservatives - Determination of the relative protective effectiveness of a wood preservative for use under a coating and exposed out-of-ground contact - Field test: L-joint method; German version prEN 330:2012

Dokumentart: Norm-Entwurf

Ausgabedatum: 2012-02

Erscheinungsdatum: 2012-01-30

Einführungsbeitrag:

In diesem europäischen Norm-Entwurf ist ein Prüfverfahren für Holzschutzmittel zur Anwendung in Holz festgelegt, das ohne Kontakt mit dem Erdboden, aber mit einem Oberflächenanstrich der Witterung ausgesetzt werden soll (Gebrauchsklasse 3 nach DIN EN 335-1). Das Hauptziel der Prüfung ist es, die relative Wirksamkeit eines eingebrachten Schutzmittels einzuschätzen. Die Wirksamkeit wird im Verhältnis zu einem Vergleichsmaterial bewertet. Das Verfahren beschäftigt sich mit dem Schutz gegen den Befall von Mikroorganismen unter natürlichen Bedingungen einschließlich solcher Basidiomyceten, die schließlich Fäulnis verursachen. Es berücksichtigt auch die Einflüsse der Witterung (Licht, Regen und Wärme) auf die Wirksamkeit des Schutzmittels unter dem Anstrich. Mit Schlitz und Zapfen verbundene Proben (L-Verbindungen) werden mit dem zu prüfenden Holzschutzmittel behandelt, zusammengesteckt, angestrichen, im Freien ohne Erdkontakt aufgestellt und den normalen Umweltbedingungen und ökologischen Einflussfaktoren ausgesetzt, die auf solcherart beanspruchtes, angestrichenes Holz in der Praxis einwirken. Die Organismen, die derartige Konstruktionen besiedeln, befallen das Holz in ihrer natürlichen Abfolge von Schimmelpilzen, Bläuepilzen, Moderfäulepilzen und Basidiomyceten. Die Besiedelung von Basidiomyceten, die sich durch das Vorhandensein von sichtbarer Fäulnis anzeigt, wird mindestens jährlich durch visuelle Überprüfung nach Auseinandernehmen der L-Verbindungen erfasst. Zusätzlich werden in bestimmten Abständen Gruppen von Proben nach Auseinandernehmen und Aufschneiden auf ihren inneren Zustand untersucht. Diese Daten werden zum Abschätzen der relativen Wirksamkeit mit denen verglichen, die aus der Verwendung eines Vergleichsmaterials und unbehandelten Proben gewonnen werden. Da die L-Verbindungen während der Prüfung den natürlichen Freilandbedingungen ausgesetzt werden, sind regionale Abweichungen der Prüfbedingungen zu erwarten. Unterschiede im Klima, insbesondere im Regenfall, werden unvermeidlich das Ausmaß der Entwicklung von Holz zerstörenden Pilzen beeinflussen. Durch den Vergleich der für das Prüf-Holzschutzmittel erhaltenen Ergebnisse mit denen der mit dem Vergleichsmaterial erhaltenen Ergebnisse und denen der unbehandelten Kontroll-L-Verbindungen kann jedoch die relative Schutzwirkung des untersuchten Schutzmittels abgeschätzt werden. Gegenüber DIN EN 330:1993-06 wurde im Anwendungsbereich verdeutlicht, dass die Wirksamkeit im Verhältnis zu einem Vergleichsmaterial bewertet wird. Das Bewertungsschema für den Grad der Zerstörung in Tabelle 1 wurde modifiziert und die Festlegung zum Abbruch der Prüfung in 12.2 und Abschnitt 14 geändert. In Anhang B wurde ein Hinweis aufgenommen, dass die Bezugsschutzmittel nach der Biozidrichtlinie teilweise nur noch zu Forschungszwecken verwendet werden dürfen. In Anhang C wurde ein alternatives Bewertungsschema für den Grad der Zerstörung nach EN 252 aufgenommen und als Anhang D wurde ein Leitfaden zu Maßnahmen zum Umwelt- und Gesundheitsschutz ergänzt. Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 042-03-06 AA "Spiegelausschuss zu CEN/TC 38 und ISO/TC 165/SC 1 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten" im DIN zuständig.

Änderungsvermerk:

Gegenüber DIN EN 330:1993-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) im Anwendungsbereich verdeutlicht, dass die Wirksamkeit im Verhältnis zu einem Vergleichsmaterial bewertet wird; b) Bewertungsschema für den Grad der Zerstörung in Tabelle 1 modifiziert; c) Festlegung zum Abbruch der Prüfung in 12.2 und Abschnitt 14 geändert; d) in Anhang B Hinweis aufgenommen, dass die Bezugsschutzmittel nach der Biozidrichtlinie teilweise nur noch zu Forschungszwecken verwendet werden dürfen; e) in Anhang C alternatives Bewertungsschema für den Grad der Zerstörung nach EN 252 aufgenommen; f) Anhang D zu Maßnahmen zum Umwelt- und Gesundheitsschutz ergänzt.

Sprachen: Deutsch

 

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