DIN EN ISO 11439:2012-02
Titel (deutsch): Gasflaschen - Hochdruck-Flaschen zur Mitführung von Erdgas als Treibstoff für Kraftfahrzeuge (ISO/DIS 11439:2011); Deutsche Fassung prEN ISO 11439:2011
Titel (englisch): Gas cylinders - High pressure cylinders for the on-board storage of natural gas as a fuel for automotive vehicles (ISO/DIS 11439:2011); German version prEN ISO 11439:2011
Dokumentart: Norm-Entwurf
Ausgabedatum: 2012-02
Erscheinungsdatum: 2012-01-30
Einführungsbeitrag:
Dieser Norm-Entwurf legt Mindestanforderungen für serienmäßig gefertigte, wiederbefüllbare Gasflaschen in Leichtbauweise fest. Sie sind ausschließlich zur Mitführung von verdichtetem Erdgas als Treibstoff für Kraftfahrzeuge bestimmt, mit denen sie fest verbunden sind. Die Betriebsweise berücksichtigt nicht äußere Einwirkungen infolge von Autounfällen und so weiter. Der Norm-Entwurf deckt Gasflaschen aus beliebigem Stahl, aus Aluminium oder aus nichtmetallischen Werkstoffen ab, die nach beliebiger Ausführungsart oder Herstellverfahren so gefertigt sind, dass sie für die vorgesehenen Betriebsbedingungen geeignet sind. Gasflaschen aus Edelstählen sowie solche in geschweißter Bauweise sind in diesem Norm-Entwurf nicht abgedeckt.
Dieser Entwurf ersetzt den bereits veröffentlichten Entwurf E DIN EN ISO 11439:2011-09. Der zugrunde liegende Entwurf ISO/DIS 11439:2011 wurde editoriell überarbeitet.
Für diesen Norm-Entwurf ist der NA 016-00-03 AA "Druckgasflaschen und Ausrüstung" im Normenausschuss Druckgasanlagen (NDG) zuständig.
Änderungsvermerk:
Gegenüber DIN EN ISO 11439:2001-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Überarbeitung der Begriffe in Abschnitt 3; b) Überarbeitung von Abschnitt 4.1 "Betriebsbedingungen"; c) Anpassung des Temperaturbereich in 4.4 an die europäische Regelung ECE R110; d) Umstrukturierung und Überarbeitung der Losprüfungen (6.6.2.1, 7.6.2.1 und 8.6.2.1) und Aufnahme der Schwefel-Spannungsrissprüfung als Losprüfung; e) Festlegungen zu Fasern und Harzen bei Konstruktionsänderungen in 7.5.3, 8.5.3 und 9.5.3 ergänzt; f) Anpassung der Beschreibung der Schwefel-Spannungsrissprüfung in A.3; g) Ergänzung der Brandprüfung in A.15.5 um Festlegungen für den Fall, dass die Temperatur von 590 °C nicht erreicht wird, aber die Flasche dennoch abbläst; h) Die Lastwechselzahlen bei der Stoßprüfung in A.20 wurden in Relation zur Betriebslebensdauer gesetzt; i) Aufnahme einer alternativen Durchführung für die Erdgas-Lastwechselprüfung in A.27; j) Überarbeitung von Anhang B zu Ultraschalluntersuchungen; k) Anhang C wurde gelöscht; l) neuer informativer Anhang E zu Standardbetriebsdrücken hinzugefügt; m) Verlängerung der Prüffrist in G.7 auf 48 Monate; n) editorielle Änderungen und Anpassung an die geltenden Gestaltungsregeln.
Sprachen: Deutsch
