Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
Am Montag ist es soweit:
Aus Beuth Verlag wird DIN Media.
Mehr über unsere Umbenennung und die (Hinter)Gründe erfahren Sie hier.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir am Sonntag daher kurzzeitig nicht erreichbar sein werden. Zudem können am Sonntag keine Bestellungen aufgegeben werden.
Ab Montag sind wir unter neuem Namen für Sie da!
Herzliche Grüße
Ihr Beuth Verlag
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Europäische Norm legt Anforderungen für die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) elektrischer Geräte für die Detektion und Messung von brennbaren Gasen, toxischen Gasen oder Sauerstoff fest. Sie gilt für Geräte zum Gebrauch sowohl im Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebereichen sowie Kleinbetrieben als auch für Geräte zum Gebrauch im Industriebereich. Die Geräte können mit Wechselstrom, Gleichstrom oder Batterie betrieben sein. Diese Europäische Norm ist auch auf Geräte zum Gebrauch in explosionsgefährdeten Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können, anwendbar. Zuständig ist das DKE/UK 966.1 "Mess- und Warngeräte für gefährliche Gase" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50270:2007-05; VDE 0843-30:2007-05 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 50270 Berichtigung 1:2016-11; VDE 0843-30 Berichtigung 1:2016-11 .
Gegenüber DIN EN 50270 (VDE 0843-30):2007-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Anforderungen entsprechend EN 61326-1:2012 aktualisiert; b) Aspekte bezüglich funktionaler Sicherheit berücksichtigt; c) einige Anforderungen aus EN 61326-3-2 übernommen; d) das hierarchische Niveau zwischen Kriterium B und C, durch Verändern der Anforderungen für B wieder eingefügt; e) die Tabellen 1 bis 4 entsprechend den obigen Punkten aktualisiert; f) Tabelle 5 entsprechend neuer und aktualisierter messtechnischer Normen verändert; g) Tabelle 5 enthält nun auch die Anforderungen für Kriterium B.