DIN 4747-1:2003-11
Titel (deutsch): Fernwärmeanlagen - Teil 1: Sicherheitstechnische Ausrüstung von Unterstationen, Hausstationen und Hausanlagen zum Anschluss an Heizwasser-Fernwärmenetze
Titel (englisch): Heating plants for district heating - Part 1: Safety requirements for domestic substations, stations and domestic systems to be connected to hot-water district heating networks
Dokumentart: Norm
Ausgabedatum: 2003-11
Änderungsvermerk:
Gegenüber der Ausgabe Juli 1991 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Erweiterung des Anwendungsbereiches auf Hausanlagen und Unterstationen in Heizwasser-Fernwärmenetzen. Die beispielhaft aufgeführten schematischen Darstellungen für die einzelnen Anlagenteile wurden entsprechend angepaßt; b) Anpassung der normativen Verweisungen auf inzwischen neu erschienene Europäische Normen, insbesondere für die in Fernwärme - Hausstationen und - Anlagen eingesetzten Werkstoffe; c) Der Werkstoff "Guß mit Lamellengraphit" nach DIN EN 1561 wird aufgrund von positiven Betriebserfahrungen statt bisher nur für Betriebstemperaturen bis 120 °C, jetzt für Betriebstemperaturen bis 130 °C zugelassen. Über 130 °C darf dieser Werkstoff nur für Armaturen und Rohre mit Nenndurchmesser = 100 mm eingesetzt werden; d) Anforderungen an Kunststoffrohre (PE-X, PVC-C, PB und PP), insbesondere Hinweise auf deren Einsatzgrenzen in Bezug auf Druck und Temperatur wurden neu aufgenommen; e) Bei der Temperaturabsicherung für Fernwärmenetze wurde im Gegensatz zur bisherigen Norm unterschieden zwischen konstanter, gleitender und gleitend - konstanter Netzfahrweise. Letztere ist inzwischen der übliche Fall (Energieeinspargründe). Bei gleitender und gleitend - konstanter Netzfahrweise können sicherheitstechnische Vereinfachungen gegenüber der konstanten Netzfahrweise aufgrund von positiven Betriebserfahrungen verantwortet werden; f) Die Notwendigkeit des hydraulischen Abgleiches, der zwar bisher aus einem allgemeinen Verständnis heraus erfolgte, jedoch von der bisherigen Norm nicht ausdrücklich gefordert wurde, ist nun explizit aufgenommen worden; g) Im neu aufgenommenen Anhang A wird über die Definition "Sachkundiger" und "Sachverständiger" nach Gerätesicherheitsgesetz informiert. Der bisherige Anhang A "Graphische Symbole ist jetzt Anhang B".
Sprachen: Deutsch
Dokument: zitiert
Dokument: wird zitiert
Berichtigung: Dieser Artikel wurde berichtigt durch


