Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
Am Montag ist es soweit:
Aus Beuth Verlag wird DIN Media.
Mehr über unsere Umbenennung und die (Hinter)Gründe erfahren Sie hier.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir am Sonntag daher kurzzeitig nicht erreichbar sein werden. Zudem können am Sonntag keine Bestellungen aufgegeben werden.
Ab Montag sind wir unter neuem Namen für Sie da!
Herzliche Grüße
Ihr Beuth Verlag
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
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Dieses Dokument ersetzt DIN EN 14604:2005-10 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 14604 Berichtigung 1:2018-09 .
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN EN 14604:2005-10 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN EN 14604:2005-10 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) Druckfehlerberichtigung: In 4.7 wurde der 5. Absatz durch folgenden Text ersetzt: Der Rauchwarnmelder muss bei der Batteriespannung, bei der üblicherweise ein Störungssignal generiert wird, mindestens für eine Dauer von vier Minuten ein Alarmsignal oder mindestens 30 Tage ein Störungssignal erzeugen können (siehe 4.15). b) Druckfehlerberichtigung: In 4.15 wurde der 2. Satz im 1. Absatz durch folgenden Text ersetzt: Zu dem Zeitpunkt, an dem die Batteriestörungsmeldung erstmals generiert wird, müssen die Batterien noch eine ausreichende Kapazität haben, um ein Alarmsignal nach den Festlegungen in 5.17 mindestens für eine Dauer von 4 min bei einem Brand oder, wenn kein Brand auftritt, eine Batteriestörungsmeldung mindestens für eine Dauer von 30 Tagen zu generieren.