VG 96903-78:2011-09
Titel (deutsch): Schutz gegen Nuklear-Elektromagnetischen Impuls (NEMP) und Blitzschlag - Prüfverfahren, Prüfeinrichtungen und Grenzwerte - Teil 78: Einspeisung von NEMP Störgrößen auf Leitungen und Leitungsbündel von Querschnittsgeräten (Verfahren LF 78); Text Deutsch und Englisch
Titel (englisch): Nuclear electromagnetic pulse (NEMP) and lightning protection - Test methods, test equipment and limiting values - Part 78: Direct injection of NEMP disturbing quantities to cables and cable harnesses of multi-application equipment (Test method LF 78); Text in German and English
Dokumentart: Norm
Ausgabedatum: 2011-09
Einführungsbeitrag:
Diese Prüfnorm gilt für neu zu entwickelnde und neu zu beschaffende sowie für beizustellende Geräte der Bundeswehr. Sie ist anzuwenden bei Anforderungen zum Schutz gegen die Wirkungen eines nuklear-elektromagnetischen Pulses einer Kernwaffendetonation in großen Höhen (Exoatmosphärischer NEMP). Die dem Verfahren zugrundeliegenden Bedrohungsparameter sind in der Norm VG 95371-10 spezifiziert. Durch Anwendung des in VG 96903-78 spezifizierten Prüfverfahrens wird die Einkopplung einer elektromagnetischen Welle auf eine Leitung oder ein Leitungsbündel (geschirmt oder ungeschirmt) eines Gerätes simuliert. Dabei wird sowohl der Einfluss der Kopplungsimpedanzen der Leitung und der Steckverbindungen als auch der des Gehäuses auf die Elektronik erfasst. Bei dem Verfahren erfolgt die Einkopplung auf Leitungsschirme galvanisch oder induktiv, auf Leitungen oder Leitungsbündel ausschließlich induktiv. Im Falle von geschirmten Leitungen werden dabei die Einkopplungsverhältnisse eines Mantelstromes auf die Innenleiter nachgebildet (Transferimpedanz). Das Verfahren ist sowohl anwendbar zur Prüfung von Einzelgeräten als auch zur Prüfung mehrerer funktionell zusammengehörender Geräte. Für diese Norm ist das Gremium NA 140-00-19 AA "Nuklear-Elektromagnetischer Puls (NEMP) und Blitz" im DIN zuständig.
Änderungsvermerk:
Gegenüber VG 96903-78:1996-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 5 (Prüfparameter) überarbeitet; b) Prüfanordnungen in Abschnitt 6 überarbeitet; c) englische Sprachfassung ergänzt; d) Norm redaktionell überarbeitet.
Sprachen: Deutsch, Englisch

