Ab wann ist die VOB 2006 anzuwenden?
von Mark von Wietersheim
Ausgabedatum 2006-09
1. Auflage, 1 Seiten, A4
Bereits im Mai 2006 ist die VOB/A 2006 im Bundesanzeiger erschienen. Muss oder kann man sie bereits anwenden oder darf man nur die VOB/A Stand 2002 anwenden? Die Anwendung der VOB/A kann sich aus zwei rechtlich unterschiedlichen Gründen ergeben: Entweder es geht um einen Auftrag oberhalb der vergaberechtlichen Schwellenwerte und damit um einen gesetzlichen Anwendungszwang oder aber die VOB/A ist aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben anzuwenden. Für beide Fallgestaltungen ist das Ergebnis (noch) das gleiche: Die VOB/A 2006 ist noch nicht anzuwenden, es muss auf die VOB/B Stand 2002 zurückgegriffen werden.
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Bestell-Nr. 16480


