Abrechnung von Leibungen am Beispiel der ATV DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
von Eugen Schwarz
Ausgabedatum 2006-06
1. Auflage, 2 Seiten, A4
Im Zuge der Überarbeitung zahlreicher ATV wurde die Abrechnung von Leibungen in Öffnungen, Nischen und Aussparungen neu geregelt. Die bisherige Regelung im Abschnitt 5.1.8 der Norm DIN 18350 über Putz- und Stuckarbeiten, dass Leibungen nur bei Aussparungen z. B. Öffnungen und Nischen mit einer Einzelfläche > 2,5 m2 gesondert gerechnet werden, ist ersatzlos entfallen. Regelungen, die nicht mehr vorhanden sind, können auch nicht mehr Grundlage der Abrechnung sein. Daher gilt seit In-Kraft-Treten der neuen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) im Jahre 2005, die neue Regelung, dass behandelte Leibungen unabhängig von der Größe der dazugehörenden Aussparung, z. B. Öffnung oder Nische im Längenmaß gesondert gerechnet werden.
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Bestell-Nr. 16400


