Fallbeispiel Schimmelpilzbildung - Ursachenrekonstruktion, wenn weder Baumängel noch Nutzerfehlverhalten feststellbar sind
Beitrag aus Europäischer Sanierungskalender 2009
von F. Kalwoda
Herausgeber: H. Venzmer
Ausgabedatum 2009
1. Auflage, 12 Seiten, A4
Nicht immer kann der Sachverständige die vom Gericht gestellten Fragen so beantworten, dass eine eindeutige Verantwortungszuordnung möglich ist. Im vorliegenden Beispiel kann weder die Frage, ob ein Baumangel vorliegt noch, ob ein Fehlverhalten des Nutzers vorliegt, eindeutig beantwortet werden. In diesem speziellen Fall ist der Grund dafür in erster Linie die Tatsache, dass zum Begutachtungszeitpunkt der Schimmel bereits entfernt worden war und in den der Begutachtung vorhergehenden zwei Jahren kein neuerlicher Befall an den gerügten Stellen aufgetreten war. Die möglichen Ursachen für die beanstandete und im Gerichtsakt festgehaltene Schimmelbildung konnten daher nur vermutet, aber nicht eindeutig geklärt werden.
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