Globale Maschinenschutzanforderungen; Beitrag in Maschinenrichtlinie aktuell Heft III/2010
von M. Loerzer
Herausgeber: DIN
Ausgabedatum 2010-07
1. Auflage, 3 Seiten, A4
Mit Recht kann die Europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als europäische Erfolgsstory angesehen werden. Allerdings gilt diese EG-Richtlinie ausschließlich in den 27 Mitgliedstaaten sowie den drei EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Schweiz hat die EG-Maschinenrichtlinie (sowie viele andere EG-Richtlinien der Neuen Konzeption) praktisch 1:1 in nationales Recht übernommen. Außerdem hat die Türkei diese Richtlinie in türkisches Recht überführt. Und was gilt nun zum Beispiel in den USA, Kanada, China oder Japan? Öffentlich-rechtlich kann jedenfalls nicht eine europäische Rechtsvorschrift gelten. Der Importeur muss dementsprechend vor dem Inverkehrbringen die Rechtslage im jeweiligen Zielland abklären. Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über einige Regionen.
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Bestell-Nr. 20972
