Informationstechnik
Barrierefreiheit in der Informationstechnik - Zugang für alle ermöglichen
von Ahmet E. Dr.-Ing. Cakir, Gisela Dipl.-Ing. Cakir
Ausgabedatum 2006-08
1. Auflage, 7 Seiten, A4
Seit dem 1. Januar 2006 müssen in Deutschland gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Kurzform: "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung" - BITV) alle Internetauftritte des Bundes "barrierefrei" sein. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen sich alle Beteiligten mit dem Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnik befasst haben. Was aber verbirgt sich hinter den Begriffen "barrierefrei" bzw. "Barrierefreiheit" und was bedeutet dies im Zusammenhang mit der Informationstechnik?
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Bestell-Nr. 16422
