Interkommunale Zusammenarbeit und europäisches Vergaberecht (Teil 2)
von J-U. Pöhlker
Ausgabedatum 2005-12
1. Auflage, 4 Seiten, A4
§ 99 GWB verpflichtet die kommunalen öffentlichen Auftraggeber (§ 98 Nr. 1 GWB), den Abschluss entgeltlicher öffentlicher Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge mit Dritten ab Erreichen des nach §§ 2, 3 VgV zu ermittelnden Schwellenwertes unter Anwendung der §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) sowie der Abschnitte 2 oder 3 der VOB/A und VOL/A sowie der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) europaweit auszuschreiben.
Da Kommunen die mit solchen Leistungen zu erfüllende Aufgabe der Daseinsvorsorge zunehmend durch Zweckverbände oder kommunale Gesellschaften des Privatrechts erfüllen, stellt sich die Frage, ob die Ausschreibungspflicht auch insoweit besteht?
Bestell-Nr. 16303


