Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
Einführung von Rechtsanwältin Anne Rubach-Larsen, LL. M., und Rechtsanwalt Stephan Rechten
von Stephan Rechtsanwalt Rechten, Anne Rechtsanwältin LL.M. Rubach-Larsen
Ausgabedatum 2007-06
1. Auflage, 12 Seiten, A4
Trotz ihres eher geringen Regelungsumfangs kommt der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) eine wichtige Rolle zu. Bei der europaweiten Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen fungiert sie als Bindeglied zwischen den im 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verankerten Rechtsgrundsätzen und den Vorschriften über die Durchführung von Vergabeverfahren im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich, die sich in den Verdingungsordnungen VOB/A, VOL/A und VOF finden. Dass die letztgenannten Regelungen trotz entsprechender Ermächtigung in § 97 Abs. 6 und § 127 GWB nicht in der Vergabeverordnung selbst enthalten sind, hat u. a. historische Gründe: Die Verdingungsordnungen VOL und VOB stammen bereits aus den Anfängen des letzten Jahrhunderts und wurden - nicht zuletzt aus Gründen der Einheitlichkeit - auch Regelungsort für die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben für Vergabeverfahren seit Beginn der 80er-Jahre. Grund für die jetzige Änderung der Vergabeverordnung (in Gestalt der Dritten Änderungsverordnung vom 23.10.2006) ist die Umsetzung der neuen EG-Vergaberichtlinien 2004/18/EG und 2004/17/EG in nationales Recht. Im Zusammenhang mit der Aktualisierung der statischen Verweisungen wurden einige weitere - überwiegend redaktionelle - Änderungen in der Vergabeverordnung vorgenommen.
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