VOB/A 2006: Das ist neu
von Stephan RA Rechten
Ausgabedatum 2006-09
1. Auflage, 5 Seiten, A4
Eile war geboten. Nach der Veröffentlichung der neuen EG-Vergaberichtlinien am 30. April 2004 waren die Mitgliedsstaaten - und damit auch die Bundesrepublik Deutschland - gehalten, binnen 21 Monaten die sich aus den beiden Regelwerken für klassische öffentliche Auftraggeber (Richtlinie 2004/18/EG - Vergabekoordinierungsrichtlinie [VKR]) und Sektorenauftraggeber (Richtlinie 2004/17/EG - Sektorenkoordinierungsrichtlinie [SKR]) ergebenden Neuerungen bis 31. Januar 2006 in nationales Recht umzusetzen. Damit waren hierzulande in erster Linie die Verdingungsausschüsse DVA und DVAL gefordert, weil die materiellen Vergabevorschriften im Wesentlichen in den Vergabe- und Vertragsordnungen VOB/A, VOL/A und VOF verankert sind. Allerdings war ein Großteil der Umsetzungsfrist von der rechtspolitisch geprägten Diskussion um die zukünftige Struktur des deutschen Vergaberechts überlagert. Erst nachdem im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ein klares politisches Signal für eine Vergaberechtsreform "im bestehenden System" und damit unter Fortführung der Verdingungsordnun-gen durch die Ausschüsse verankert war, konnte die Sacharbeit beginnen.
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