Instruktionshaftung - Haftungsverlagerung durch Betriebsanleitung und Vertrag
Zum Thema
"Friedensrichter" nennt die EG-Kommission in ihren Erläuterungen zur Maschinenrichtlinie (Rn. 541) die Betriebsanleitung: "Häufig trägt sie zur Klärung und zur Verteilung der Verantwortung bei". Neben den (Bedienungs-, Betriebs-, Montage- bzw. Wartungs-)Anleitungen ist der (Kauf-)Vertrag das zweite zentrale Instrument zur Regelung der gegenseitigen Verantwortlichkeiten.
Die Steuerung der Produkt- und Mängelhaftung setzt ein ergebnisorientiertes Zusammenwirken der im Herstellungsprozess von Produkt und Anleitung tätigen Techniker, der technischen Redakteure sowie der Marketing-, Vertriebs- und Rechtsbteilungen voraus. Aufgrund der strikten gesetzlichen Regelungen sollten die Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung und Haftungsverlagerung in Betriebsanleitungen und Kaufverträgen und Verkaufsbedingungen (AGB) klug genutzt werden. Eine professionelle Vertragsgestaltung legt daher großen Wert auf präzise Produktbeschreibungen, klare Beschaffenheitsvereinbarungen und rechtssichere Aussagen und Regelungen, die zur Verteilung der Verantwortung und Begrenzung der Produkthaftung beitragen. Das Seminar möchte über die entscheidenden Aspekte der Produkt- und Mängelhaftung informieren und den Teilnehmern die notwendigen Kompetenzen für eine rechtssichere Anleitungs- und Vertragsgestaltung vermitteln.
Das Seminar richtet sich an: Mitarbeiter und Führungskräfte aus den Bereichen Konstruktion, Herstellung und Vertrieb, an Ingenieure und technische Redakteure, an Händler und Betreiber bzw. Verwender technischer Anlagen und Produkte sowie an die zuständigen Rechtsabteilungen.
Veranstaltungsziel:
- Verständliche und praxisnahe Darstellung der Rechtsgrundlagen des Produktsicherheitsrechts, insbesondere der Instruktionspflichten sowie der Produkt- und Mängelhaftung;
- Vermittlung der Rechtsgrundsätze zur optimalen Gestaltung von Anleitungen, Produktbeschreibungen und Verkaufsbedingungen (AGB) mit haftungsverlagernden Formulierungen;
- Auseinandersetzung mit repräsentativen Gerichtsurteilen mit Rückschlüssen auf eine gesetzeskonforme Organisation des Herstellungs- und Vetriebsprozesses.
Seminarbeginn: 09:00 Uhr
Grundzüge des Rechts der Produktsicherheit, Produkthaftungsrecht und Mängelhaftung
- Wer ist verpflichtet? - Hersteller, Importeure, Händler, Betreiber, persönliche Haftung von Unternehmensinhabern, Geschäftsführern und Führungskräften, Pflichtenübertragung
- Was sind Ihre Pflichten? - Gefahrenanalyse, (Technische) Dokumentation, Anleitung, Produktkennzeichnung, Warnhinweise, Marktbeobachtung, Gefahrenabwehrmanagementsystem
- Wann haften Sie? - Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler, Produktbeachtungsfehler, Organisationsverschulden, Verkehrsicherungspflichten, Gefährdungshaftung, Garantiehaftung, Gewährleistung
- Wie haften Sie? - Schadensersatz, Rückruf, Warnungen, Nachbesserung, Kaufpreisminderung, Vertragskündigung
- Wie steuern Sie die Haftung? - Vertragsgestaltung, ABG-Gestaltung, Produktangaben: Beschaffenheitsvereinbarungen und Verwendungsbeschreibungen
Rechtsgrundsätze der Gestaltung von Anleitungen
- Wann sind sie zu erstellen?
- Wer hat sie zu erstellen?
- Was ist ihr Inhalt und Umfang und wann und wie zu überprüfen?
- Wie sind sie optisch (Aufbau und Gliederung), sprachlich (Formulierung und Übersetzung) und gegenständlich (Form) zu gestalten?
- Welche Inhalt haben Gefahrhinweise abhängig vom Adressaten (gewerblicher Nutzer oder Verbraucher)?
Seminarende: 17:00 Uhr
Referent(en):
Prof. Dr.
Thomas Wilrich
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Thomas Wilrich
Münsing
Leistungen:
inkl. Arbeitsunterlage, Teilnahmebescheinigung, Mittagessen/Imbiss und Getränke
Informationen über firmeninterne Veranstaltungen zu Sonderkonditionen bitte gesondert erfragen bei:
DIN-Akademie im Beuth Verlag
Am DIN-Platz
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Auskünfte: Telefon: 030 2601-2518
