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DIN-Seminar

Rechtsprobleme des GU-Vertrages

S-368-006, Di., 23. Okt. 2012, Berlin

* Preis inkl. MwSt.

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Auf dem Markt für Gewerbe- und Wirtschaftsbauten stellen Generalunternehmerverträge die Regel dar. Aber auch die öffentliche Hand nutzt teilweise diese Form des Vertrages statt der üblichen Aufteilung in Teil- und Fachlose. Der GU-Bauvertrag ist von seiner Natur her zwar ein normaler Werkvertrag, weist aber gegenüber herkömmlichen Vertragsformen Besonderheiten aus. Diese resultieren z.B. aus dem Wunsch des Auftraggebers nach größtmöglicher Kosten- und Terminsicherheit einerseits und häufig risikobehafteten Planungs- und Terminvorgaben andererseits. Des Weiteren besteht eine Sondersituation darin, dass der Generalunter- nehmer zwei Vertragsverhältnisse, nämlich das zum Auftraggeber und dasjenige zu den Subunternehmern, koordinieren muss. Das Seminar richtet sich an: Architekten, Bauingenieure, Bauämter, Fachkräfte der Bauwirtschaft.

Veranstaltungsziel: Das Seminar behandelt zum einen das Vertragsverhältnis zwischen Generalunternehmer und Bauherrn und zum anderen dasjenige zwischen Generalunternehmer und den Nach unter nehmern. Im erstgenannten Bereich werden insbesondere die Besonderheiten des Generalunternehmervertrages anhand der aktuellen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte behandelt, wobei insbesondere auf die Problematik der Nachträge sowie der Behinderungsfolgen eingegangen wird. Bei der Behandlung des Vertragsverhältnisses Generalunternehmer/Nachunternehmer stehen Möglichkeiten und Grenzen des "Durchstellens" von Leistungsumfang und Risiken aus dem GU-Vertrag im Vordergrund. Des weiteren wird auf die aktuellen Probleme eingegangen, die aus dem Anfang 2009 in Kraft getretenen und zwischenzeitlich novellierten Bauforderungssicherungsgesetz resultieren

Veranstaltungsinhalt:

Seminarbeginn: 09:00 Uhr

1. Vertragsverhältnis Auftraggeber/Generalunternehmer

  • Festlegung des Leistungsumfangs und Auswirkungen auf die Vergütung
  • Bedeutung des Begriffs "schlüsselfertig"
  • Zulässige und unzulässige Beschränkungen von Nachtragsmöglichkeiten
  • Übernahme von Risiken
  • Sonderformen von Pauschalverträgen
  • Rechtsprobleme bei Bauzeitverlängerungen
  • Vertragliche Vereinbarungen zur Bauzeit
  • Behinderung und Behinderungsschäden
  • Verzugsschaden und Vertragsstrafe

2. Vertragsverhältnis Generalunternehmer/Nachunternehmer

  • "Durchstellen" von Vertragsbedingungen Möglichkeiten und Risiken <(Liste)Möglichkeiten und Grenzen der Koordinierung von Abnahmezeitpunkten
  • "Durchstellen" von Mängelrügen
  • Umgang mit Sicherheiten der Nachunternehmer
  • Durchstellen von Schadensersatzansprüchen / Vertragsstrafeansprüchen des Auftraggebers
  • Sonderproblematik "Bauforderungssicherungsgesetz"

Seminarende: 17:00 Uhr

Zielgruppen:
Architekten, Bauausführende Bauwirtschaft, Bauingenieure, Bauämter

Referent(en):

  • Abbildung RA Dr. jur. Harald  Freise  Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen e. V. Hannover  RA Dr. jur.
    Harald Freise
    Bauindustrieverband
    Niedersachsen-Bremen e. V.
    Hannover

Leistungen:
inkl. Arbeitsunterlage, Teilnahmebescheinigung, Mittagessen/Imbiss und Getränke

Informationen über firmeninterne Veranstaltungen zu Sonderkonditionen bitte gesondert erfragen bei:

DIN-Akademie im Beuth Verlag
Am DIN-Platz
Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin
E-Mail: dinakademie@beuth.de
Auskünfte: Telefon: 030 2601-2518

 

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