Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
Am Montag ist es soweit:
Aus Beuth Verlag wird DIN Media.
Mehr über unsere Umbenennung und die (Hinter)Gründe erfahren Sie hier.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir am Sonntag daher kurzzeitig nicht erreichbar sein werden. Zudem können am Sonntag keine Bestellungen aufgegeben werden.
Ab Montag sind wir unter neuem Namen für Sie da!
Herzliche Grüße
Ihr Beuth Verlag
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Technische Regel [ZURÜCKGEZOGEN]
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In dieser Technischen Spezifikation wird das Berechnungsverfahren festgelegt, nach dem der Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff in Monomeren, Polymeren, Kunststoffen und Produkten unter Anwendung des 14C-Verfahrens bestimmt wird. Es werden auch drei Prüfverfahren zur Bestimmung des 14C-Gehalts beschrieben, aus dem der biobasierte Kohlenstoffgehalt zu errechnen ist: - Verfahren A: Proportional-Szintillationszähler-Verfahren (PSM); - Verfahren B: Beta-Ionisation (BI); - Verfahren C: Beschleuniger Massenspektrometrie (AMS). Der biobasierte Kohlenstoffgehalt wird als Anteil der Probenmasse, als Anteil des Gesamtkohlenstoffgehalts oder als Anteil des gesamten organisch gebundenen Kohlenstoffgehalts angegeben. Dieses Berechnungsverfahren ist auf alle Polymere anwendbar, die organischen Kohlenstoff enthalten und auch auf Bioverbundwerkstoffe. Für diese Technische Spezifikation ist das CEN/TC 249 "Kunststoffe" zuständig, dessen Sekretariat vom NBN (Belgien) gehalten wird. Auf nationaler Ebene ist das Gremium NA 054-01-07 AA "Bioabbaubare Kunststoffe" im DIN zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 17228:2019-06 .