Kurzreferat
Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Leistungen, die von Kommunalverwaltungen (Kernverwaltung ohne ausgegliederte Bereiche) und Wirtschafts- und Entwicklungsförderungsgesellschaften der Kommunen in folgenden Bereichen erbracht werden: a) Eingangbestätigung und Nennung eines Ansprechpartners, b) erste Informationen zum Verfahren, c) Besprechungen bei Unternehmen, d) Bearbeitungszeit von Baugenehmigungsanträgen, e) zügige Bezahlung von Auftragsrechnungen, die von mittelständischen Unternehmen an die Kommune gestellt werden, f) Reaktion auf Beschwerden, g) Bearbeitungszeit für die Angebotsabgabe bei Flächenanfragen von mittelständischen Unternehmen, h) Bearbeitungszeit bei der Genehmigung von Schwerlasttransporten, i) Verlässlichkeit von Baugenehmigungen, j) Reaktionszeiten auf Anrufe und E-Mails, k) Verwaltungswegweiser, l) Lotse für Existenzgründer, m) Kundenzufriedenheit, n) Informationsveranstaltung als Kommunikationsplattform. Die vollständige Einhaltung der Kriterien ist die Voraussetzung zur Verleihung und Führung des Gütezeichens Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung. Die Fremdüberwachung der Einhaltung der Kriterien muss durch eine neutrale Stelle erfolgen.