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VDI 3810 Blatt 6:2022-01

Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen - Aufzüge

Englischer Titel
Operating and maintenance of buildings and building installations - Lifts
Ausgabedatum
2022-01
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
23

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Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Aufzügen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Richtlinie beschreibt den bestimmungsgemäßen Betrieb von Aufzügen bei Gewährleistung der Sicherheit für Mensch und Umwelt. Sie gibt Betreibern Empfehlungen für den sicheren, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Betrieb von Aufzügen. Darüber hinaus gibt die Richtlinie Hinweise zur Betreiberverantwortung (u.a. Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht), zur Minderung des Haftungsrisikos, zum Betreiben der Aufzüge nach dem Stand der Technik.
Über dieses Produkt

Aufzüge rechtskonform und sicher betreiben: Prüfung und Wartung, Aufsichtspflichten, Notrufsysteme und mehr

Rund 675.000 Aufzüge gibt es in Deutschland. Sie zählen zu den so genannten „überwachungsbedürftigen Anlagen“ nach der deutschen Betriebssicherheitsverordnung. Das heißt, die Aufzüge müssen sicher und ordnungsgemäß betrieben werden, verpflichtend sind ebenfalls ihre fachgerechte Wartung und Instandsetzung. Dies ist notwendig, da bei unsachgemäßem Betrieb oder mangelhafter Wartung erhebliche Personenschäden drohen. Entsprechend eindeutig sind die Betreiberpflichten. Die VDI-Richtlinienreihe 3810 beinhaltet die Informationen und Anforderungen, die für das sachgerechte und professionelle Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen gelten. Blatt 6 der Reihe benennt die Pflichten beim Betreiben von Aufzügen. Die Richtlinie wendet sich an Arbeitgeber und Dienstleistende, sowie Eigentümer und weitere Verantwortliche im Zusammenhang mit dem Aufzugbetrieb.


Verwendung der Richtlinie

Anwendungsbereich der VDI 3810 Blatt 6 ist die Festlegung der Anforderungen an den Betrieb von überwachungsbedürftigen Aufzügen gemäß Betriebssicherheitsverordnung. Dabei handelt es sich um Personen- und Lastenaufzüge und Autoaufzüge nach Aufzugrichtlinie, und um Aufzüge nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie, darunter insbesondere Güteraufzüge mit Personentransport, Plattformaufzüge und Treppenschrägaufzüge, sowie um Aufzüge, welche vor dem Inkrafttreten der Aufzug- und Maschinenrichtlinie gefertigt wurden.

VDI 3810 Blatt 6 informiert über die verschiedenen Aspekte beim Betreiben von Aufzügen: Risikoanalyse und Prüfung- und Wartungsintervalle, Aufsichtspflichten und Notrufsysteme und anzeigepflichtige Ereignisse. Die Richtlinie enthält auch die Anforderungen an die Anlagendokumentation und die darin enthaltenen Dokumente.

Die in dieser Richtlinie enthaltenen Hinweise dienen auch dem Einhalten der Arbeitgeberverantwortung und der Betreiberpflichten. Gesichtspunkte der Sicherheit und des Arbeit- und Umweltschutzes sind ebenfalls abgedeckt. Wirtschaftliche Faktoren werden mit einbezogen, für diese siehe auch VDI 4707.


Aus dem Inhalt

- Anwendungsbereich

- Normative Verweise

- Begriffe

- Abkürzungen

- Betreiben von Aufzügen

- Dokumentation

- Anhang A: Richtwerte für die Wartungshäufigkeit

- Anhang B: Datenblatt zur Prüffristenermittlung

- Anhang C: Qualifikation und Aufgaben der beauftragten Person

- Anhang D: Gefährdungsbeurteilung

- Anhang E: BIM

Inhaltsverzeichnis
ICS
91.140.90
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt VDI 3810 Blatt 6:2013-11 .

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