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Technische Regel Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]

VDI 4062 Blatt 2:2019-03 - Entwurf

Gefahrenabwehr bei lebensbedrohlichen Gewalttaten

Englischer Titel
Danger prevention in case of life-threatening acts of violence
Ausgabedatum
2019-03
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
12

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Deutsch
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Kurzreferat
Bei Gefahren durch lebensbedrohliche Gewalttaten ist grundsätzlich eine andere Verhaltensweise als bei Evakuierungsmaßnahmen angezeigt. Die Richtlinie befasst sich mit Maßnahmen bis zum Eintreffen der polizeilichen Einsatzkräfte. Sie behandelt bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Verminderung der Auswirkungen von Gewalttaten, gibt Übersichten zu Verantwortlichkeiten in den betreffenden Unternehmen, erläutert Planungen unter Beteiligung der Polizei und Einsatzmaßnahmen. Besondere Schwerpunkte sind Flucht- und Rettungswege, Meldeanlagen und Kommunikationsschnittstellen.
Über dieses Produkt

Schadensminimierung bei lebensbedrohlichen Gewalttaten durch passende betriebliche Sicherungskonzepte

Das Risiko einer lebensbedrohlichen Gewalttat lässt sich in den meisten Fällen nicht zuverlässig berechnen. Es ist aber durchaus möglich, auf eine solche Extremsituation vorzubereiten und dadurch im Ernstfall Leben zu schützen und Täter unschädlich zu machen. Die wichtigsten Teile solcher Maßnahmen sind betriebliche Sicherungskonzepte, ein effizientes, angemessenes Alarmverhalten, sowie die Schulung von Leitern und Mitarbeitern für den Ernstfall. Blatt 2 der VDI 4062 befasst sich mit Handlungsoptionen, zu denen nicht die Evakuierung gehört. Diese ist in der allgemeinen Richtlinie VDI 4062 dargestellt. VDI 4062 Blatt 2 soll mögliche Reaktionen auf lebensbedrohliche Gewalttaten aufzeigen und helfen, auf diese vorzubereiten. Sie ersetzt nicht den Polizeieinsatz, und ihre Maßnahmen sollten mit den örtlichen Sicherheitskräften abgestimmt sein.

Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich von VDI 4062 Blatt 2 erstreckt sich auf Sicherungskonzepte und Schutzmaßnahmen in öffentlichen und privaten Einrichtungen, Unternehmen und Organisationen.

Die Richtlinie beschreibt Maßnahmen für die Planung und Organisation von betrieblichen Reaktionen auf lebensbedrohliche Gewalttaten.

Es kann nicht Ziel dieser Richtlinie sein, solche Gewalttaten zu verhindern. Dies ist nicht möglich. Die aus lebensbedrohlichen Gewalttaten entstehenden Schäden können jedoch bei Anwendung der hier beschriebenen Sicherungstechniken gegebenenfalls reduziert und minimiert werden.

Ziel dieser VDI-Richtlinie ist, die Zeit bis zum Eintreffen der professionellen Einsatzkräfte bestmöglich zu überbrücken, und die eintreffenden Kräfte bei der Lageeinschätzung und wenn nötig als Hilfskräfte zu unterstützen.


Aus dem Inhalt

  • Anwendungsbereich
  • Normative Verweise
  • Begriffe
  • Auslösende Ereignisse
  • Bestandsaufnahme
  • Aufgabenbeschreibung
  • Kriterien zur Auflösung und Aufhebung eines Amokalarms
  • Amok-Alarmierung
  • Maßnahmen für besondere Personengruppen
  • Übung
Inhaltsverzeichnis
ICS
13.200
Ersatzvermerk

Dokument wurde ersetzt durch VDI 4062 Blatt 2:2021-01 .

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