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Technische Regel [AKTUELL]

VDI 3475 Blatt 6:2019-04

Emissionsminderung - Anlagen zur biologischen Abfallbehandlung - Kompostierung

Englischer Titel
Emission control - Facilities for biological waste treatment - Composting
Ausgabedatum
2019-04
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
61

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Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt den Stand der Technik für Anlagen zur Kompostierung von Bioabfällen unter besonderer Berücksichtigung der dabei entstehenden Luftverunreinigungen wie Geruchsstoffe, Luftschadstoffe, klimarelevante Gase, Staub und Bioaerosole. Nicht Gegenstand der Richtlinie sind landwirtschaftliche Anlagen und Anlagen für gemischte Siedlungsabfälle.
Über dieses Produkt

Auch schlechte Luft beseitigen

Die Richtlinie VDI 3475 Blatt 6 beschreibt den Stand der Technik zur Minderung von Emissionen aus Kompostierungsanlagen. Es werden nur Anlagen und deren Betrieb beschrieben, die den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen und nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungsbedürftig sind. Dies sind Kompostierungsanlagen, die 10 Mg/d oder mehr Abfälle verarbeiten können.

Ziel ist es, schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden. In erster Linie geht es um Geruchsbelästigungen von Anwohnern und Betriebspersonal. Um dieses Ziel zu erreichen, werden in der VDI-Richtlinie insbesondere die folgenden Aspekte beschrieben:

  • Kriterien für die Standortwahl
  • organisatorische und betriebliche Maßnahmen bei der Anlieferung, Annahme, Aufbereitung und Verarbeitung des Materials
  • Maßnahmen der Steuerung und Regelung der Anlage und damit der biologischen und chemischen Prozesse
  • Maßnahmen in der Bau- und Lüftungstechnik
  • der Einsatz von Abgasreinigungstechniken

Arbeiten nur im aeroben Bereich

Die Richtlinie VDI 3475 Blatt 6 legt den Fokus auf biologische Abfallbehandlungsanlagen, die einen oder mehrere der folgenden Abfälle ausschließlich aerob behandeln:

  • Abfälle, die der TierNebV (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung) sowie dem Tier- NebG (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz) unterliegen
  • getrennt erfasste organische Abfälle aus Haushalten und Gewerbebetrieben sowie der kompostierbare Anteil von Garten- und Parkabfällen, Rinden
  • organische Abfälle aus der Nahrungs- und Genussmittelherstellung sowie weitere biogene Abfälle ähnlicher Beschaffenheit

Wegen der Vielfalt an Kompostierungsverfahren werden in der Richtlinie vornehmlich die Verfahrensprinzipien beschrieben. Technische Varianten werden nur beispielhaft aufgeführt, diesbezüglich erhebt die Richtlinie keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Aus dem Inhalt:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Prinzipien der Aeroben Behandlung
  • Verfahrensschritte auf der Kompostierungsanlage
  • Kompostverwertung
  • Emissionen und ihre Entstehung


Inhaltsverzeichnis
ICS
13.030.40, 13.040.40
Ersatzvermerk
Auch enthalten in
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