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An der VOB, einem mehr als 1000-seitigen Wälzer, kommen Ihre Kund*innen aus den Bereichen Bauwesen, Architektur und öffentlicher Verwaltung nicht vorbei. Häufig erreichen uns Fragen wie:
Wir bringen Licht ins Dunkel und informieren Sie über die Entstehung der VOB und den im Herbst erscheinenden Ergänzungsband.
VOB heißt: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Auch wer nicht im Baugewerbe tätig ist, kann die Bedeutung dieses Regelwerks erahnen. Es verbindet rechtliche Bestimmungen und technische Regeln und ist damit das einschlägige Grundlagen- und Nachschlagewerk für die Bauvergabe in Deutschland. Öffentliche Aufträge werden immer gemäß VOB vergeben. Die VOB besteht aus drei Teilen:
Das Gremium hinter der VOB ist der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA). Begleitet wird der DVA seitens DIN durch Andreas Frisch. Ihm haben wir weiterführende Fragen gestellt:
Der DVA als nicht rechtsfähiger Verein ist paritätisch mit Mitgliedern der öffentlichen Auftraggeber und Auftragnehmer besetzt, die als wesentliche Vertreter*innen an öffentlichen Bauauftragsvergaben teilnehmen. Darüber hinaus gibt es außerordentliche Mitglieder, die den DVA fachlich beraten, aber kein Stimmrecht besitzen. Der Vorstand selbst ist ebenfalls zu gleichen Teilen mit Personen besetzt, die Auftraggeber und Auftragnehmer vertreten.
DIN ist im DVA als außerordentliches Mitglied vertreten. In der Hauptsache begleitet DIN den DVA bei der Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse. Darüber hinaus unterstützt DIN dabei, Sitzungen vorzubereiten, durchzuführen und Ergebnisse zu dokumentieren. Durch die Begleitung der Arbeiten seitens DIN wird außerdem die Einheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit des Gesamtwerks VOB sichergestellt.
Häufig werden technische Regelwerke und damit auch ihre Anforderungen aktualisiert. Diese Regelwerke müssen nicht immer (DIN-) Normen sein, sondern es kann sich auch Anpassungsbedarf aufgrund geänderter relevanter Richtlinien, Verordnungen oder gesetzlicher Grundlagen ergeben. In den ATV DIN der VOB/C werden Regelausführungen beschrieben, also in der Regel übliche Ausführungen von Bauleistungen. Diese Regelausführungen entwickeln sich in gleichem Maße fort wie die in der Baupraxis angewandten Ausführungsarten, Materialien und Methoden. Hier prüfen die Gremien die vorhandenen Regelwerke und Festlegungen und werden bei Bedarf tätig.
Seit dem Erscheinen der Gesamtausgabe 2019 wurde eine Anzahl von ATV des Teils C überarbeitet und es wurden neue ATV erarbeitet. Die Teile A und B sind weiterhin fachtechnisch unverändert gültig. Somit wird keine neue Gesamtausgabe herausgegeben, sondern ein Ergänzungsband, der die neuen und fachtechnisch überarbeiteten ATV enthält.
Sie können Ihren Kund*innen diesen zusätzlich zur vorhandenen Gesamtausgabe anbieten. Auch ein Paket wird es geben. Voraussichtlich ab Ende Juni werden Ergänzungsband und Paket vormerkbar sein.
Ihre Kund*innen schätzen die Vorteile einer Online-Anwendung? Dann ist unser Aboservice VOB online die passende Wahl: stets aktuell, bietet er außerdem komfortable Recherchemöglichkeiten sowie praktische Zusatzinhalte. Das Abo können Ihre Kund*innen bei Ihnen im Buchhandel abschließen – es sichert Ihnen langfristigen Umsatz bei wenig Aufwand. Eine Mitvertriebsvereinbarung, die auch für andere Abo-Produkte von Beuth gilt, senden wir Ihnen gerne zu.
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