Verordnung
2020-12-08
BauORVsÄndV BW 2:2020-12-08
Zweite Verordnung zur Änderung bauordnungsrechtlicher Verordnungen (Artikel 2 Verordnung über Anforderungen an Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen (Feuerungsverordnung – FeuVO); Artikel 6 Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO))
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