Kurzreferat
Die Richtlinie behandelt sogenannte Routenzugsysteme, die als innerbetriebliche Transportsysteme zum Einsatz kommen. Ein Routenzug ist ein innerbetriebliches Transportsystem, in dem Transporteinheiten gebündelt bewegt werden (als Zug). Es besteht in der Regel aus einem Schlepper mit mehreren Anhängern und es liegt ein Transportkonzept in einem Betrieb zugrunde, in dem sich Ver- und/oder Entsorgungspunkte entlang einer (oder mehrerer) definierter Routen befinden. Sie bilden Quellen und Senken an räumlich getrennten Haltepunkten der Route (z.B. einer Montagelinie). Dabei sind verschiedene Anwendungsvoraussetzungen zu erfüllen und werden in dieser Richtlinie erläutert. Hierzu zählen beispielsweise die Beschränkung auf Horizontaltransporte sowie die Vermeidung von Bereitstellung/Abholung von Material in/aus Sackgassen (da mit Routenzügen in der Regel keine Rückwärtsfahrten möglich sind), Auswahl von Schlepper und Anhängern (vgl. VDI 5586 Blatt 1), Trag- und Anhängelasten (vgl. VDI 3973), Kurvenradien, Wegbreiten usw. für das Fabriklayout zur Prüfung, ob ein Routenzugeinsatz grundsätzlich möglich ist. Kleine Kurvenradien brauchen z.B. kompakte und wendige Schlepper und geringe Spurabweichung der Anhänger, um Kollisionen mit Personen oder Gegenständen zu vermeiden. Die Breite der Wege muss ausreichend dimensioniert sein, um den haltenden Routenzug während der Be-/Entladung mit anderen Transportmitteln passieren zu können (ansonsten entstehen Staus und Verzögerungen). Trag- und Anhängelasten der Schlepper und Anhänger dürfen einzeln und im Verbund nicht überschritten werden (aufgrund von maximalen Ladungsträgergewichten, Lenksystem, Bodenbelag oder manueller Handhabung). Die Richtlinie beschreibt ebenfalls Merkmale, aus denen sich die zweckmäßigen Anwendungsfelder für Routenzugsysteme ableiten lassen. Der Vorteil von Routenzugsystemen liegt u.a. in der Einsparung von Wegen durch Transportbündelung, das heißt, der Einsatz ist sinnvoll bei vielen Bereitstellorten und großen Entfernungen.