Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
Am Montag ist es soweit:
Aus Beuth Verlag wird DIN Media.
Mehr über unsere Umbenennung und die (Hinter)Gründe erfahren Sie hier.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir am Sonntag daher kurzzeitig nicht erreichbar sein werden. Zudem können am Sonntag keine Bestellungen aufgegeben werden.
Ab Montag sind wir unter neuem Namen für Sie da!
Herzliche Grüße
Ihr Beuth Verlag
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Ladestationen für Elektrofahrzeuge schaffen – Anforderungen der Elektromobilität in der Gebäudeplanung berücksichtigen
Die Anzahl elektrisch angetriebener Fahrzeuge ist in den letzten Jahren stark gewachsen, und dieser Trend scheint sich fortzusetzen. Elektrofahrzeuge, elektrisch ladbare Hybridfahrzeuge und ganz oder unterstützend elektrisch angetriebene Zweiräder werden immer mehr zum festen Bestandteil auf Deutschlands Straßen. Aus klimapolitischer Sicht ist dies eine begrüßenswerte Entwicklung, da die elektrisch betriebenen Fahrzeuge eine geringere Umweltbelastung mit sich bringen. Um diese Bewegung weiter zu fördern, ist es notwendig, städteplanerische Maßnahmen zu ergreifen: Eine ausgereifte Infrastruktur zum Laden der Fahrzeuge unterstützt die Elektromobilität und macht sie attraktiver. Die vorliegende Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 versteht sich als Ergänzung zu VDI 2050 Blatt 5 „Anforderungen an Technikzentralen – Elektrotechnik“, in dem die Anforderungen der Elektromobilität noch nicht erfasst sind.
Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich von VDI-Richtlinie 2166 Blatt 2 erstreckt sich auf die Schaffung von Ladeplätzen für die Elektromobilität an Gebäuden. Die Richtlinie gilt des Weiteren für die konkrete Ausstattung und Ausgestaltung der Ladeplätze.
Die Richtlinie beschreibt, welche Form von Ladeplatz an welchem Gebäude passend ist. Verschiedene Gebäudetypen erfordern unterschiedliche Ausführungen oder Ausstattungen. Die Gebäudetypen, die behandelt werden, sind: Wohngebäude mit Privatparkplätzen – darunter fallen Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Einzel- und Sammelgaragen, Fahrradabstellräume; Verkaufsstellen – hier betreffend die Parkplätze für die Kunden, die den einzelnen Läden, den Kaufhäusern oder Einkaufszentren angeschlossen sind; Arbeitsstätten – hier betreffend Mitarbeiterparkplätze und Besucherparkplätze; öffentliche Parkhäuser und Tiefgaragen – Ausstattung der Parkplätze in Parkhäusern oder Tiefgaragen, die nach der Garagenverordnung betrieben werden.
Aus den vorgenannten Nutzungsformen können die Anforderungen für hier nicht aufgeführte Gebäudetypen abgeleitet werden.
Die Richtlinie behandelt die Ladeplätze für verschiedene Fahrzeugtypen: Personenkraftwagen, zweirädrige Fahrzeuge mit entnehmbarer Batterie und zweirädrige Fahrzeuge mit nicht entnehmbarer Batterie.
Aus dem Inhalt
Dokument wurde ersetzt durch VDI 2166 Blatt 2:2020-09 .