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Technische Regel Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]

VDI 2166 Blatt 2:2019-06 - Entwurf

Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden - Hinweise für die Elektromobilität

Englischer Titel
Planning of electrical installations in buildings - Advice for electric mobility
Ausgabedatum
2019-06
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
28

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2019-06
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Deutsch
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28
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Kurzreferat
Die individuelle Mobilität verändert sich, neben reinen Verbrennungsfahrzeugen steigt die Anzahl der elektrisch ladbaren Hybridfahrzeuge, Elektrofahrzeuge und elektrisch angetriebener oder elektrisch unterstützter Zweiräder. Elektromobilität kann einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele leisten. Gebäude werden langfristig geplant, diese Richtlinie bietet Planern, Architekten und Bauherrn eine Hilfe, Ladeinfrastruktur für zuvor genannte Fahrzeuge in oder an Gebäuden zu integrieren. Diese Richtlinie dient als Ergänzung zu VDI 2050 Blatt 5 und erweitert die gegebenen Anforderungen um die Elektromobilität.
Über dieses Produkt

Ladestationen für Elektrofahrzeuge schaffen – Anforderungen der Elektromobilität in der Gebäudeplanung berücksichtigen

Die Anzahl elektrisch angetriebener Fahrzeuge ist in den letzten Jahren stark gewachsen, und dieser Trend scheint sich fortzusetzen. Elektrofahrzeuge, elektrisch ladbare Hybridfahrzeuge und ganz oder unterstützend elektrisch angetriebene Zweiräder werden immer mehr zum festen Bestandteil auf Deutschlands Straßen. Aus klimapolitischer Sicht ist dies eine begrüßenswerte Entwicklung, da die elektrisch betriebenen Fahrzeuge eine geringere Umweltbelastung mit sich bringen. Um diese Bewegung weiter zu fördern, ist es notwendig, städteplanerische Maßnahmen zu ergreifen: Eine ausgereifte Infrastruktur zum Laden der Fahrzeuge unterstützt die Elektromobilität und macht sie attraktiver. Die vorliegende Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 versteht sich als Ergänzung zu VDI 2050 Blatt 5 „Anforderungen an Technikzentralen – Elektrotechnik“, in dem die Anforderungen der Elektromobilität noch nicht erfasst sind.

Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich von VDI-Richtlinie 2166 Blatt 2 erstreckt sich auf die Schaffung von Ladeplätzen für die Elektromobilität an Gebäuden. Die Richtlinie gilt des Weiteren für die konkrete Ausstattung und Ausgestaltung der Ladeplätze.

Die Richtlinie beschreibt, welche Form von Ladeplatz an welchem Gebäude passend ist. Verschiedene Gebäudetypen erfordern unterschiedliche Ausführungen oder Ausstattungen. Die Gebäudetypen, die behandelt werden, sind: Wohngebäude mit Privatparkplätzen – darunter fallen Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Einzel- und Sammelgaragen, Fahrradabstellräume; Verkaufsstellen – hier betreffend die Parkplätze für die Kunden, die den einzelnen Läden, den Kaufhäusern oder Einkaufszentren angeschlossen sind; Arbeitsstätten – hier betreffend Mitarbeiterparkplätze und Besucherparkplätze; öffentliche Parkhäuser und Tiefgaragen – Ausstattung der Parkplätze in Parkhäusern oder Tiefgaragen, die nach der Garagenverordnung betrieben werden.

Aus den vorgenannten Nutzungsformen können die Anforderungen für hier nicht aufgeführte Gebäudetypen abgeleitet werden.

Die Richtlinie behandelt die Ladeplätze für verschiedene Fahrzeugtypen: Personenkraftwagen, zweirädrige Fahrzeuge mit entnehmbarer Batterie und zweirädrige Fahrzeuge mit nicht entnehmbarer Batterie.

Aus dem Inhalt

  • Anwendungsbereich
  • Normative Verweise
  • Begriffe
  • Abkürzungen
  • Grundlagen
  • Ladestationen in und an Gebäuden
  • Technische Einbindung von Ladeplätzen für Pkw
  • Ladeplätze für Zweiräder
  • Inbetriebnahme
  • Betrieb
  • Instandhaltung
  • Anhang
Inhaltsverzeichnis
ICS
91.140.50, 91.140.99
Ersatzvermerk

Dokument wurde ersetzt durch VDI 2166 Blatt 2:2020-09 .

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