Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
Am Montag ist es soweit:
Aus Beuth Verlag wird DIN Media.
Mehr über unsere Umbenennung und die (Hinter)Gründe erfahren Sie hier.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir am Sonntag daher kurzzeitig nicht erreichbar sein werden. Zudem können am Sonntag keine Bestellungen aufgegeben werden.
Ab Montag sind wir unter neuem Namen für Sie da!
Herzliche Grüße
Ihr Beuth Verlag
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Technische Regel Entwurf
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Sanitäre Anlagen gehören zu jedem Gebäude, in dem sich Menschen aufhalten. In Hinsicht auf Sicherheit, Hygiene und Komfort korrekte Sanitäranlagen müssen Bestandteil jeder Bauplanung sein. Besonderes Augenmerk kommt dabei auch der Barrierefreiheit zu. Aspekte der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit sind zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber gibt dafür mit einer Reihe von Verordnungen und Bestimmungen einen klaren Rahmen vor, der VDI und weitere Verbände konkretisieren und ergänzen diese in ihren Dokumenten. Die Richtlinienreihe VDI 6000 ist als Grundlagenreihe zu verstehen, die als anerkannte Regel der Technik die Erfahrungen und das Wissen des Vereins Deutscher Ingenieure versammelt und bereitstellt. Sie soll helfen, sowohl in Neubauten als auch bei der Bestandssanierung adäquat ausgelegte Sanitäranlagen und Sanitärräume zu installieren. Dies betrifft insbesondere Art und Anzahl der sanitären Ausstattungselemente, sicherheitstechnische Anforderungen, allgemeine Hygiene und Trinkwasserhygiene gemäß VDI 6023, Kosten- und Ressourceneffizienz, sowie eine nutzergerechte Ausführung der Anlagen selbst und der ihnen zugehörigen Zugänge und Bewegungsflächen.
Blatt 3 der Richtlinienreihe VDI 6000 behandelt die Besonderheiten der Auslegung von Sanitärräumen in Arbeitsstätten. Neben spezifischen praktischen Aspekten müssen hierbei insbesondere Anforderungen aus der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) und die entsprechenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) berücksichtigt werden.
Verwendung der Richtlinie
VDI 6000 Blatt 3 bietet die benötigten Informationen für die vorschriftsmäßige und sinnvolle Ausstattung von Sanitärräumen von Arbeitsstätten. Sie enthält Hinweise, die die Festlegungen der ArbStättV und der ASR ergänzen, sowie Vorschläge für die alternative Gestaltung im Fall von begründeten Abweichungen.
Als Arbeitsstätte im Sinne dieser Richtlinie gelten Werkstätten, Büro- und Verwaltungsgebäude, Industrie- und Gewerbebauten und Bildungsstätten wie Universitäten, Schulen und die Personalsanitärräume von Kindertagesstätten. Die Richtlinie gilt auch für an Betriebe angeschlossene Kantinen und Mensen, sowie weitere den Arbeitsstätten angegliederte Räume.
Die Richtlinie VDI 6000 Blatt 3 enthält eine Klassifizierung der Arbeitsstätten nach Hygieneanforderungen, klimatischen Beanspruchungen und spezifischen Gesundheitsgefährdungen. Sie beinhaltet Angaben zur Bedarfsermittlung, für die maßgeblich die Anzahl der Beschäftigten und die erwartete Gleichzeitigkeit der Sanitärnutzung ausschlaggebend sind. Es wird die daraus abgeleitete Ausstattung festgelegt.
Die Richtlinie VDI 6000 Blatt 3 ist ausschließlich in Verbindung mit Blatt 1 der Reihe anzuwenden.
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