Kurzreferat
Thema der Richtlinie ist die Emissionsminderung organischer Verbindungen, insbesondere Lösemittel, im Gaszustand und in Form von Flüssigaerosolen aus Anlagen, bei deren Betrieb derartige Stoffe hergestellt oder verwendet werden. Die Technologie der Emissionsminderung von schwer abscheidbaren Gasen, wie Methan, Ethan oder Ethylen, sowie von Stäuben wird in dieser Richtlinie nicht behandelt. Organische Verbindungen lassen sich aus dem Abgas mit den in dieser Richtlinie angeführten Verfahren oder deren Kombinationen entfernen. Allgemeine Hinweise, zu denen auch eine Liste technisch bedeutsamer Stoffe mit Daten gehört, die für die Begrenzung ihrer Emission maßgeblich sind, enthält Abschnitt 1. Die technischen Möglichkeiten zur Emissionsminderung werden in Abschnitt 2 behandelt. Im Abschnitt 3 werden die Stoffe unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten der Abscheidung, ihrer Wirkung und begründeter wirtschaftlicher Gesichtspunkte,d.h. entsprechend dem derzeitigen Stand der Technik, Klassen mit unterschiedlichen Emissionswerten zugeordnet. Die Angaben beruhen auf Erfahrungen an Betriebsanlagen, Versuchsanlagen oder auf Analogieschlüssen.