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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Eine der wichtigsten Voraussetzungen zum sicheren Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (en: Unmanned aircraft systems, UAS) ist die Qualifikation des Luftfahrzeugfernführers. Er muss in die Bedienung der unbemannten Luftfahrzeugsysteme umfassend eingewiesen sein, über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Navigation, über die dafür einschlägigen rechtlichen Grundlagen, über die örtliche Luftraumordnung, Meteorologie sowie über allgemeine praktische Kenntnisse und Fertigkeiten in der Anwendung des unbemannten Luftfahrzeugsystems verfügen. Dieser Norm-Entwurf definiert im Folgenden die Lernziele, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um daraus den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Trainingsmaterialien, Unterrichtsinhalte und praktische Übungen entwickeln zu können, nach denen einheitlich ausgebildet und geprüft wird. Dieser Norm-Entwurf ist Grundlage, Arbeitshilfe und Leitfaden für eine einheitliche Ausbildung der Luftfahrzeugfernführer. Er richtet sich gleichermaßen an Luftfahrzeugfernführer, Flugschüler, Ausbilder und Ausbildungsbetriebe und fördert somit die allgemeine Sicherheit und Ordnung. Dieser Norm-Entwurf legt die theoretischen und praktischen Anforderungen an den Luftfahrzeugfernführer von UAS in der Betriebsart VLOS, EVLOS und BVLOS fest. Er definiert dafür die theoretischen Lernziele und die zu trainierenden Verfahren zur sicheren Anwendung des UAS. Dieser Norm-Entwurf gilt für: - Flüge innerhalb und außerhalb der Sichtweite des Luftfahrzeugfernführers (VLOS, EVLOS BVLOS); - Gewicht des unbemannten Luftfahrzeugs unter 25 kg.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 5452-2:2019-10 .