Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
es ist soweit:
Aus dem Beuth Verlag ist DIN Media geworden.
Mehr über unsere Umbenennung und die (Hinter)Gründe erfahren Sie hier.
Um unsere neue Website problemlos nutzen zu können, würden wir Sie bitten, Ihren Browser-Cache zu leeren.
Herzliche Grüße
DIN Media
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieser Norm-Entwurf wurde vom Arbeitsausschuss NA 080-00-06 AA "Bildgebende Systeme" im DIN-Normenausschuss Radiologie (NAR) in Arbeitsgemeinschaft mit der Deutschen Röntgengesellschaft e. V. (DRG) und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik e. V. (DGMP), der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin e. V. (DGN) sowie der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie e. V. (DEGRO) erarbeitet. Dieser Norm-Entwurf ist anwendbar für Qualitätsprüfungen nach § 115 und §116 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) an diagnostischen Röntgeneinrichtungen. Der Norm-Entwurf beschreibt das Konzept einer beabsichtigten Normenreihe zur Sicherung der materialabhängigen und einrichtungstechnisch bedingten Bildqualität. Es werden 3 Stufen der Qualitätssicherung definiert: 1. Konstanzprüfung. Einfache Überprüfung des bilderzeugenden Systems zur Aufrechterhaltung einer gegebenen Bildqualität. Die Prüfung wird vom Anwender durchgeführt. 2. Zustandsprüfung. Mit dieser Prüfmethode ist die Erkennung von Fehlerursachen ohne Eingriffe in die zu prüfende Einrichtung möglich. Die Durchführung und Auswertung erfordert besondere Kenntnisse. 3. Abnahmeprüfung. Die Prüfung schließt Messungen mit mechanischen und elektrischen Eingriffen in die Einrichtung ein. Die Durchführung und Auswertung erfordert spezielle Kenntnisse über den technischen Aufbau der einzelnen Röntgenanlage. Der Norm-Entwurf baut in seinem Grundgedanken auf die Empfehlungen der WHO auf.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 6868-1:2022-01 .
Gegenüber DIN 6868-1:1985-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Bezug auf das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung; b) vollständige inhaltliche und redaktionelle Überarbeitung; c) Erweiterung um einen Abschnitt zur Erstellung eines UNSICHERHEITSBUDGETS.