Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
Am Montag ist es soweit:
Aus Beuth Verlag wird DIN Media.
Mehr über unsere Umbenennung und die (Hinter)Gründe erfahren Sie hier.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir am Sonntag daher kurzzeitig nicht erreichbar sein werden. Zudem können am Sonntag keine Bestellungen aufgegeben werden.
Ab Montag sind wir unter neuem Namen für Sie da!
Herzliche Grüße
Ihr Beuth Verlag
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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DIN 820-2 legt Regeln für den Aufbau, die Abfassung und die Gestaltung von Dokumenten fest, die als nationale, Europäische oder Internationale Normen oder Spezifikationen vorgesehen sind. Diese Regeln beabsichtigen sicherzustellen, dass solche Dokumente unabhängig von ihrem Sachinhalt möglichst einheitlich aufgebaut werden. Es werden Gestaltungshinweise gegeben, aber nicht für Typographie und Layout. DIN 820-2 enthält die 9. Ausgabe der ISO/IEC-Direktiven - Teil 2:2021, die mit europäischen Änderungen als CEN-CENELEC-Geschäftsordnung - Teil 3:2021 übernommen wurden, sowie einen (normativen) nationalen Anhang NA mit zusätzlichen nationalen Regelungen. Die CEN-CENELEC-Geschäftsordnung - Teil 3 wird in der DIN 820-2 zweisprachig wiedergegeben. Damit wird die Absicht verfolgt, eine handhabbare Unterlage für die Gestaltung von Dokumenten über die nationale Normungsebene hinaus zur Verfügung zu stellen. Für diese Norm ist das Gremium NA 173-00-02 AA "Gestaltung von Normen" im DIN-Normenausschuss Grundlagen der Normungsarbeit (NAGLN) zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 820-2:2022-12 .
Gegenüber DIN 820-2:2020-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) NA.1.1.1: Angaben auf der Titelseite einer DIN-Norm ergänzt (siehe u.a. Bild NA.1); b) NA.1.2.5: neuen Absatz zur Vergabe von Zählnummern für Änderungen aufgenommen; c) NA.3.3: Absatz und Beispiele zur Angabe von Benennungen in weiteren Sprachen als der Deutschen aufgenommen; d) NA.3.4.2: Angaben für die Formulierung von Zeitpunkten aufgenommen; e) NA.11: neuen Abschnitt "Kennzeichnung historischer Dokumente" aufgenommen; f) 3.1.8: Hinzufügen einer neuen Anmerkung zum Begriff, die den zulässigen Inhalt von Technischen Reporten klarstellt; g) 6.5: Einführung des Konzepts der ergänzenden Inhalte (über URL erreichbare Dateien oder Daten); h) 6.6: Einführung des Konzepts der Unterteilung des Themas in Profile; i) 7.1: Klarstellung, dass die Formulierung von Bestimmungen auf die in Tabelle 3 bis Tabelle 7 definierten Wortformen beschränkt sein muss; j) 7.4: Klarstellung in Tabelle 5, dass negative Berechtigungen nicht mehr zulässig sind; k) 8.6: Hinzufügung eines neuen Unterabschnitts zur inklusiven Terminologie; l) Abschnitt 9: allgemeine Überprüfung und Neuordnung der Inhalte; m) 9.2: Genehmigung einer alternativen Darstellung von Zahlen, Symbolen für variable Größen und Zahlenwerten für Programmiersprachen, Pseudocode und Auszeichnungssprachen; n) 27.3, 28.3.1 und 29.3: Genehmigung eines alternativen Nummerierungssystems für Formeln, Abbildungen und Tabellen; o) Abschnitt 31: Zulassung der Aufnahme von Marken oder Handelsnamen aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der öffentlichen Sicherheit; p) Norm redaktionell überarbeitet.