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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Erfahrungen mit Fluchtmöglichkeiten aus Gebäuden, mit Gefährdungen durch Feuer und/oder Rauch und mit der allgemeinen Sicherheit ließen es für Türen in öffentlichen Bereichen und öffentlichen Gebäuden und an Orten, die der öffentlichen Unterhaltung dienen, Geschäften und so weiter sowie Türen, die in einer Paniksituation betätigt werden müssen, wünschenswert erscheinen, dass sie mit Paniktürverschlüssen mit horizontaler Betätigungsstange ausgerüstet werden, die einheitlichen Anforderungen einer Europäischen Norm entsprechen. Hauptzweck der in diesem europäischen Norm-Entwurf aufgeführten Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit ist es, dass ein sicheres und wirkungsvolles Entkommen durch eine Tür mit einer einzigen Betätigung mit der Hand und/oder durch Körperdruck zur Freigabe des Paniktürverschlusses mit geringster Kraftanstrengung möglich ist, ohne dass vorher Kenntnisse zur Betätigung des Paniktürverschlusses erforderlich sind. Die in diesem europäischen Norm-Entwurf enthaltenen Prüfungen der Gebrauchstauglichkeit werden als reproduzierbar angesehen und ermöglichen daher eine objektive und übereinstimmende Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit dieser Paniktürverschlüsse.
Gegenüber DIN EN 1125:2008-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) es wurden für die Klassifizierung der Dauerhaftigkeit verschiedene Dichtkräfte eingeführt (2. Ziffer); b) es wurde eine neue Stange vom Typ C eingeführt (9. Ziffer); c) es wurde ein zusätzlicher Grad für die Freigabekraft eingeführt, in Zusammenhang mit der Sicherheitsklassifizierung (5. Ziffer); d) die Definition eines Anwendungsbereichs der Tür wurde geändert (10. Ziffer); e) es wurden Sicherheitsanforderungen über äußere Zugangsvorrichtungen hinzugefügt; f) es wurden Sicherheitsgrade hinzugefügt (7. Ziffer); g) es wurden Dauerhaftigkeitsprüfungen erläutert; h) es wurde ein Piktogramm zur Erkennung des Gangflügels hinzugefügt.