Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
unser Kundenservice ist nach den Osterfeiertagen ab dem 02.04.2024 wieder erreichbar.
Registrierungen und manuell zu bearbeitende Aufträge werden über die Feiertage nicht bearbeitet. Unser Webshop steht Ihnen jedoch für Bestellungen und Downloads zur Verfügung.
Frohe Ostern!
Ihr Beuth Kundenservice
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieser europäische Norm-Entwurf legt Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren an Krippen (einschließlich Wiegen, hängende Babybettchen und Beistellbettchen) für den Wohn- und Nichtwohn-Bereich fest. Die Anforderungen gelten für Krippen mit einer maximalen Innenlänge des Bodens von 900 mm, die dafür vorgesehen sind, Schlafgelegenheiten für Kleinkinder zu bieten, bis diese in der Lage sind eigenständig zu sitzen oder sich selbst auf ihre Hände und Knie zu drücken oder zu ziehen. Die sicherheitstechnischen Anforderungen gelten nicht für elektrische Komponenten der Krippen oder für Krippen für medizinische Zwecke sowie den Einsatz in Krankenhäusern. Der Norm-Entwurf fasst die Teile DIN EN 1130-1:1996-07 und EN 1130-2:1996-07 in einem Dokument zusammen. Die Dokumentenstruktur wurde hin zu einem risikobasierten Ansatz geändert. Zudem wurden die Prüfverfahren aus EN 1130-2:1996 aktualisiert sowie Anforderungen und Prüfverfahren für hängende Babybettchen und Beistellbettchen hinzugefügt. Weiterhin enthält der Norm-Entwurf Anforderungen hinsichtlich chemischer Gefährdungen. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 207 "Möbel" erarbeitet, dessen Sekretariat von UNI (Italien) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 042-05-13 AA "Anforderungen an Kindermöbel" im DIN-Normenausschuss Holzwirtschaft und Möbel (NHM).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1130:2020-02 .
Gegenüber DIN EN 1130-1:1996-07 und DIN EN 1130-2:1996-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Dokumentenaufbaus hin zu einem gefährdungsbasierten Ansatz; b) Aufnahme der Prüfverfahren aus EN 1130-2:1996; c) Aktualisierung der Prüfverfahren aus EN 1130-2:1996; d) Aufnahme der Anforderungen und Prüfverfahren für Hängekrippen und Beistellbetten; e) Aufnahme der Anforderungen bezüglich chemischer Gefährdungen; f) Aufnahme einer Begründung in Anhang A.