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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser europäische Norm-Entwurf legt Verfahren zur Haltung von Prüfkeimen fest, wie sie in den Europäischen Normen des CEN/TC 216 zur Bestimmung der bakteriziden (einschließlich Legionella pneumophila), mykobakteriziden, sporiziden, fungiziden und viruziden (einschließlich Bakteriophagen) Wirkung chemischer Desinfektionsmittel und Antiseptika verwendet und festgelegt werden. Diese Verfahren zur Haltung von Prüfkeimen können nur in Verbindung mit mindestens einer der Normen erfolgen, in denen auf diese Norm verwiesen wird. Anhang A (informativ) enthält eine nicht abschließende Liste von Prüfkeimen, auf die dieser Norm-Entwurf angewendet werden kann. Europäische Normen (EN und prEN), die auf diese Europäischen Normen verweisen, sind in den Literaturhinweisen aufgelistet. Ein spezifischer Teil über die Aufbewahrung von bakteriellen Sporen kann hinzugefügt werden, sobald die Ergebnisse der laufenden Ringversuche vorliegen. Gegenüber DIN EN 12353:2013-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Methode zur Aufbewahrung von Viren wurde detaillierter beschrieben (5.8.3); b) die Beschreibung des BCYE-Agars für Legionella wurde aufgenommen (5.2.2.24); c) die Information zur Quellenangabe für Stämme wurde aufgenommen (5.10.2); d) die Information zur Aufbewahrung der Dokumentation wurde aufgenommen (5.11.6); e) die IP-Nummern für Pilze wurden gelöscht (A.4); f) die verwendeten Virenstämme wurden überarbeitet (A.5); g) die Norm wurde redaktionell überarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 063-04-07 AA "Chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika in der Humanmedizin" im DIN-Normenausschuss Medizin (NAMed).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12353:2021-11 .
Gegenüber DIN EN 12353:2013-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Methode zur Aufbewahrung von Viren wurde detaillierter beschrieben (5.8.3); b) die Beschreibung des BCYE-Agars für Legionella wurde aufgenommen (5.2.2.24); c) die Information zur Quellenangabe für Stämme wurde aufgenommen (5.10.2); d) die Information zur Aufbewahrung der Dokumentation wurde aufgenommen (5.11.6); e) die IP Nummern für Pilze wurden gelöscht (A.4); f) die verwendeten Virenstämme wurden überarbeitet (A.5); g) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.