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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Für die Anwendung wird darauf hingewiesen, dass unter dem Begriff "Kran" alle Maschinen zum zyklischen Heben oder zum zyklischen Heben von an Haken oder anderen Lastaufnahmeeinrichtungen hängenden Lasten verstanden werden. Das bedeutet, dass dieser Norm-Entwurf auch zum Beispiel für Winden, die diese Definition erfüllen, anzuwenden ist. Dieses Dokument ist zusammen mit EN 13001-1 und EN 13001-2 anzuwenden und legt gemeinsam mit ihnen grundlegende Bedingungen, Anforderungen und Verfahren fest, um so anhand der Konstruktion und der theoretischen Überprüfung Gefährdungen für Krane zu verhindern. Spezifische Anforderungen an bestimmte Kranarten sind in der entsprechenden Europäischen Norm für die jeweilige Kranart angegeben. Dieses Dokument behandelt Wellen (Achsen) in Kranen, die nicht in den anderen Normen der Reihe EN 13001 behandelt werden (zum Beispiel Steckbolzenverbindungen in EN 13001-3-1). Es ist nicht für Achsen vorgesehen, die Teil von Standardbauteilen sind, zum Beispiel Getriebe, Motoren, dennoch müssen solche Achsen unter Beachtung der Lasteinwirkungen von EN 13001-2 und der Klassifizierungsparameter von EN 13001-1 konstruiert werden. EN 13001-3-7 ist in Vorbereitung für Getriebe und Getriebsgehäuse und behandelt die Lasteinwirkungen auf Achsen in Getriebegehäusen. Nachfolgend sind signifikante Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse aufgelistet, die während der bestimmungsgemäßen Verwendung und der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung zu Risiken für Personen führen könnten. Die Anwendung der Abschnitte 4 bis 7 des vorliegenden Dokuments ist notwendig, um Risiken in Verbindung mit den folgenden Gefährdungen zu mindern oder zu beseitigen: - Überschreitung der Festigkeitsgrenzwerte (Fließgrenze, Bruch- und Ermüdungsfestigkeit); - Überschreitung von Temperaturgrenzwerten des Werkstoffs oder der Komponenten. Dieses Dokument gilt nicht für Krane, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments als Europäische Norm hergestellt wurden und dient als Bezugsbasis für die Europäischen Normen für bestimmte Kranarten (siehe Anhang C). prEN 13001-3-8 behandelt ausschließlich die Methode der Grenzzustände in Übereinstimmung mit EN 13001-1. Dieser Norm-Entwurf beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 147 "Krane - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten prEN 13001-3-8:2018. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-22-10 AA "Lenkungsausschuss Krane und Hebezeuge" und dem Spiegelausschuss NA 060-22-10-21 AK "Konstruktion - allgemein (SpA CEN/TC 147/WG 2 u. SpA ISO/TC 96/SC 10)" im Fachbereich "Krane und Hebezeuge" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Krane und Hebezeuge sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.