Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
es ist soweit:
Aus dem Beuth Verlag ist DIN Media geworden.
Mehr über unsere Umbenennung und die (Hinter)Gründe erfahren Sie hier.
Um unsere neue Website problemlos nutzen zu können, würden wir Sie bitten, Ihren Browser-Cache zu leeren.
Herzliche Grüße
DIN Media
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieser europäische Norm-Entwurf legt Sicherheitsanforderungen an und Prüfverfahren für Kindertragen ohne Gestell fest, das heißt jene Tragen ohne Stützrahmen. Diese Tragen sind so konstruiert, dass sie ein Kind transportieren, während sie an dem Oberkörper des Erwachsenen angebracht sind. Diese Tragen sind so konstruiert, dass sie dem Erwachsenen Handfreiheit zur Ausübung von Tätigkeiten im Stehen und/oder Gehen ermöglichen. Diese Tragen sind zur Nutzung mit einem Höchstgewicht von 15 kg zu verwenden. Wenn die Trage weitere Funktionen aufweist, die nicht von diesem europäischen Norm-Entwurf behandelt werden, muss auf die entsprechende Europäische Norm verwiesen werden. Als Prüfnorm richtet sie sich in erster Linie an Prüfinstitute und behandelt insbesondere Aspekte der Produktsicherheit. Der europäische Norm-Entwurf wurde vom CEN/TC 252 "Artikel für Säuglinge und Kleinkinder" erarbeitet, dessen Sekretariat vom AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Das zuständige nationale Spiegelgremium ist der Arbeitsausschuss NA 095-05-03 AA "Artikel für Säuglinge und Kleinkinder - Sitzen, Pflegen, Schützen, Liegen und Transportieren" des NASG.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13209-2:2014-07 .
Gegenüber DIN EN 13209-2:2005-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Vorbehandlung des Prüflings für die Prüfungen festgelegt; b) Gefährdungen in thermische (Abschnitt 7) und mechanische Gefährdungen (Abschnitt 8) unterteilt; c) die mechanischen Gefährdungen in Gefährdungen durch Fangstellen (8.1), durch Verschlucken (8.2) und durch Verfangen (8.3) unterteilt und entsprechende Prüfverfahren festgelegt; d) Prüfung zur Zugänglichkeit von Füllmaterialien gestrichen; e) Anforderung an Kopfschutz (8.4.3 und A.2) ergänzt; f) Anforderungen an die Verpackung überarbeitet