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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument legt die sicherheitstechnischen und Umweltanforderungen an den Bau und die Arbeitsweise von Abscherventilen an Zapfsäulen, druckversorgten Zapfsäulen und/oder Nebenzapfstellen fest, die an Tankstellen installiert werden für die Abgabe von flüssigen Kraftstoffen und wässriger Harnstofflösung in Tanks von Kraftfahrzeugen, Booten und Leichtflugzeugen sowie in tragbare Behälter bei Durchflussraten bis zu 200 l min-1. Dieses Dokument gilt für Kraftstoffe und deren Gase der Explosionsgruppe IIA und auch für wässrige Harnstofflösung nach ISO 22241-1. ANMERKUNG Dieses Dokument gilt nicht für Kraftstoffe, die nicht zur Explosionsgruppe IIA gehören. Die Anforderungen gelten für Abscherventile bei Umgebungstemperaturen zwischen -20 °C und +40 °C, wobei ein erweiterter Temperaturbereich möglich ist. In diesem Dokument werden besonders die mechanischen und hydraulischen Eigenschaften berücksichtigt. Dieses Dokument gilt nicht für Ausrüstungen für Anwendungen mit verdichteten oder verflüssigten Gasen. Im Vergleich mit der Ausgabe 2012 wurden folgende Wesentliche Änderungen vorgenommen: - Abscherventile für wässrige Harnstofflösung aufgenommen; - Prüfung von Abscherventilen für Gas weiter unterschieden von den Prüfungen von Abscherventilen für Kraftstoff. Prüfungen B.15 und B.16 eingeführt; -Prüfung des Feuerwiderstandes in B.14 aufgenommen und Annahmekriterium in Tabelle 3 definiert. Dieser europäische Norm-Entwurf wurde vom CEN/TC 393 "Ausrüstungen für Lagertanks und für Tankstellen" (Sekretariat: DIN, Deutschland) erstellt. Von deutscher Seite war der Arbeitsausschuss NA 104-02-06 AA "Abgabeeinrichtungen an Tankstellen" des DIN-Normenausschusses Tankanlagen (NATank) beteiligt.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13617-3:2021-11 .
Gegenüber DIN EN 13617-3:2012-05 wurden die folgenden wesentlichen Änderungen vorgenommen: a) Abscherventile für wässrige Harnstofflösung wurden hinzugefügt. b) Weitergehende Unterscheidung der Prüfung für Abscherventile für Gas von der Prüfung für Abscherventile für Kraftstoff. Die Prüfungen B.15 und B.16 wurden eingeführt. c) Feuerwiderstandsprüfung B.14 und Kriterien für das Bestehen/Nichtbestehen sind in Tabelle 3 festgelegt.