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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 14033-4:2017-12 - Entwurf

Bahnanwendungen - Oberbau - Schienengebundene Bau- und Instandhaltungsmaschinen - Teil 4: Technische Anforderungen an Fahrbetrieb, Versetzfahrten und Arbeitseinsatz im Schienennahverkehr; Deutsche und Englische Fassung prEN 14033-4:2017

Englischer Titel
Railway applications - Track - Railbound construction and maintenance machines - Part 4: Technical requirements for running, travelling and working on urban rail; German and English version prEN 14033-4:2017
Erscheinungsdatum
2017-11-24
Ausgabedatum
2017-12
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
44

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Erscheinungsdatum
2017-11-24
Ausgabedatum
2017-12
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
44
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2705337

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Einführungsbeitrag

E DIN EN 14033-4, "Bahnanwendungen - Oberbau - Schienengebundene Bau- und Instandhaltungsmaschinen - Teil 4: Technische Anforderungen an Fahrbetrieb, Versetzfahrten und Arbeitseinsatz im Schienennahverkehr", wurde erarbeitet, um die grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinien zu erfüllen, um den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr zu erleichtern. Dieses Dokument befasst sich mit den technischen Anforderungen, um eisenbahnspezifische Gefahren von schienengebundenen Bau- und Instandhaltungsmaschinen - im Folgenden: Maschinen für den Einsatz im Schienennahverkehr - zu minimieren. Diese Gefahren können während der Inbetriebnahme, während des Betriebs und bei der Instandhaltung von Maschinen entstehen, wenn genannte Vorgänge in Übereinstimmung mit den Spezifikationen das Herstellers oder seines autorisierten Vertreters durchgeführt werden. Die Anforderungen in diesem Norm-Entwurf modifizieren jene in EN 14033-1 bis -3 wie es für den Einsatz der Maschinen im Schienennahverkehr erforderlich ist. Wenn eine Maschine für den Einsatz im Fern- und Nahverkehr konstruiert und vorgesehen ist, wird eine Übereinstimmung mit den strengsten Bedingungen der EN 14033-1 und EN 14033-4 verlangt. Dieser europäische Norm-Entwurf gilt nicht für Folgendes: - Anforderungen an die Arbeitsqualität oder Leistungsfähigkeit der Maschine; - die spezifischen, vom Betreiber festgelegten Anforderungen für den Einsatz der Maschinen, die Gegenstand der Verhandlung zwischen Hersteller und Nahverkehrsinfrastrukturbetreiber sind; - Fahren und Arbeiten, welches nicht auf Schienen erfolgt. Andere Schienenbau- und Instandhaltungsmaschinen, die auf Gleisanlagen eingesetzt werden, werden in anderen Europäischen Normen behandelt. Schienennahverkehrssysteme umfassen schienengebundene Personennahverkehrssysteme (UGT) und können andere Bahnsysteme beinhalten, die vom Anwendungsbereich der Richtlinie über die Interoperabilität 2008/57/EG (Artikel 1(3) a) und b)) ausgeschlossen sind. Schienengebundene Personennahverkehrssysteme (UGT), zu denen Untergrundbahnen, Straßenbahnen und Stadtbahnen gehören, werden definiert als öffentliche Verkehrssysteme, die dauerhaft durch mindestens eine Schiene geführt werden, für die Personenbeförderung im örtlichen Verkehr, Stadt- und Vorortverkehr durch Fahrzeuge mit eigenem Antrieb vorgesehen sind und entweder getrennt von oder zusammen mit dem allgemeinen Straßen- und Fußgängerverkehr betrieben werden. Kategorien von Schienennahverkehrssystemen sind: (I) Untergrundbahnen: UGT-Systeme, die mit eigenen Befahrungsrechten unabhängig vom Straßen- und Fußgängerverkehr betrieben werden. Sie sind daher für den Betrieb in Tunneln, auf Viadukten oder in ebenerdiger Lage ausgelegt, haben aber eine eigene physikalische Trennung, so dass unbeabsichtigter Zutritt nicht möglich ist. In verschiedenen Teilen der Welt sind die Untergrundbahnen auch als Metro, Subway oder Tube bekannt. Bahnsysteme spezieller Bauweise, die auf einem abgegrenzten Bahnkörper betrieben werden (zum Beispiel Schwebebahnen und Zahnradbahnen), werden ebenfalls als Untergrundbahnen betrachtet, falls sie zum städtischen öffentlichen Nahverkehrssystem gehören. (II) Straßenbahnen: UGT-Systeme, die nicht unabhängig vom allgemeinen Straßen- und Fußgängerverkehr sind, ihre Befahrungsrecht mit dem allgemeinen Straßen- und Fußgänger teilen und die daher in die jeweilig relevante nationale Straßenverkehrsgesetzgebung (Straßenverkehrsordnungen und spezifischen Anpassungen) eingebettet sind. (III) Stadtbahnen: Stadtbahnen sind definiert als UGT-Systeme, die in einigen Teilen des Netzes zusammen mit dem allgemeinen Straßen- und Fußgängerverkehr und in einigen Teilen mit getrennten Befahrungsrechten betrieben wird. Die Trennung kann einige Abschnitte enthalten, zu denen unbeabsichtigter Zutritt nicht möglich ist. (IV) Regionale Bahnsysteme, die gemäß nationaler Entscheidung und in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2008/57/EG, Artikel 1(3) a) oder b) vom Bahnsystem der Europäischen Gemeinschaft ausgeklammert sein können. Dieses Dokument (prEN 14033-4) ist der vierte Teil aus der vierteiligen Reihe der Europäischen Norm: Bahnanwendungen - Oberbau - Schienengebundene Bau- und Instandhaltungsmaschinen, die sich mit eisenbahnspezifischen Risiken der Maschinen beim Fahren, Versetzen und Arbeiten auf Eisenbahninfrastrukturen befasst. - Teil 1 behandelt die grundlegenden Anforderungen an Maschinen im Fahrmodus; dies ist eine mit der Richtlinie 2008/57/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems und zugehörigen TSIs harmonisierte Norm. - Teil 2 behandelt die technischen Anforderungen an Maschinen im Arbeits- und Versetzfahrmodus und ist für alle Maschinen anwendbar. - Teil 3 behandelt die Sicherheitsanforderungen an Maschinen im Arbeits- und Versetzfahrmodus; dies ist eine mit der Europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG harmonisierte Norm. - Teil 4 deckt die technischen Anforderungen an Maschinen ab, die für einen Betrieb im Arbeits-, Versetzfahr- und/oder Fahrmodus im Schienennahverkehr vorgesehen sind. Dieser europäische Norm-Entwurf gilt für alle Maschinen, die ein Jahr nach dem Datum der Veröffentlichung (bei CEN) dieses europäischen Norm-Entwurfs bestellt werden. Dieses Dokument (prEN 14033-4:2017) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 256 "Eisenbahnwesen" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Unterausschuss NA 087-00-01-02 UA "Gleisbaumaschinen und Geräte" des Arbeitsausschusses NA 087-00-01 AA "Infrastruktur" im DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF) und beruht auf der Grundlage einer englischen Referenzfassung.

Inhaltsverzeichnis
ICS
45.120, 93.100
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2705337
Ersatzvermerk

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 14033-4:2019-06 .

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