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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Norm-Entwurf gilt für aufblasbare Spielgeräte für den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch Kinder im Alter von vierzehn Jahren und darunter, entweder einzeln oder zu mehreren. Dieser Norm-Entwurf legt sicherheitstechnische Anforderungen für aufblasbare Spielgeräte, auf oder in denen die Hauptbetätigungen Springen und Rutschen sind, fest. Er legt Maßnahmen für die Handhabung der Gefahren und auch Verringerung von Unfällen der Benutzer fest, die von den mit der Konstruktion, Herstellung und Lieferung von aufblasbaren Spielgeräten befassten Stellen zu beachten sind. Er legt die mit den Spielgeräten mitzuliefernden Informationen fest. Die Anforderungen wurden unter Berücksichtigung des Risikofaktors, ausgehend von den verfügbaren Daten, festgelegt. Dieser Norm-Entwurf legt die Anforderungen fest, durch die ein Kind vor den Gefahren geschützt wird, die es möglicherweise nicht vorhersehen kann, wenn es das Gerät bestimmungsgemäß oder wie vernünftigerweise vorhersehbar benutzt. Dieser Norm-Entwurf gilt nicht für aufblasbare Spiel- und Freizeitgeräte zur Verwendung auf dem Wasser, aufblasbares Spielzeug für den privaten Gebrauch, Tragluftbauten und die nur zum Schutz und zur Rettung eingesetzten aufblasbaren Geräte oder anderes aufblasbares Spielzeug, auf dem die Hauptbetätigungen nicht Springen und Rutschen sind. Dieses Dokument wurde von CEN/TC 136 "Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Das verantwortliche nationale Gremium ist NA 112-05-09 AA "Aufblasbare schwimmende Freizeitgeräte einschließlich aufblasbarer Boote und Zubehör" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 14960-1:2019-09 .
Gegenüber DIN EN 14960:2013-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufteilung in eine 3-teilige Normenreihe; b) Anforderungen komplett überarbeitet; c) Prüfverfahren komplett überarbeitet; d) redaktionell überarbeitet.