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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahnspezifischer Gefährdungen von selbst angetriebenen Zwei-Wege- Maschinen - im Folgenden als Maschinen bezeichnet - wie in EN 15746-1:2010, 3.5, beschrieben, fest, die innerhalb des Anwendungsbereiches der Europäischen Richtlinie 2007/58/EG für den Betrieb im europäischen Schienennetz konstruiert und vorgesehen sind. Der Fahrmodus ist eine vom Hersteller geschaffene Option, die es erlaubt, die Maschine auf einer bestimmten Eisenbahninfrastruktur ohne spezielle Betriebsregeln einzusetzen. ANMERKUNG Der Einsatz von speziellen Sicherheitseinrichtungen für die Schienen (d. h. Teil von automatischen Zug-Schutzsystemen) lässt nicht zwangsläufig darauf schließen, dass die Maschine über einen Fahrmodus verfügt, da einige Infrastrukturunternehmer solche Einrichtungen als Schutzmaßnahme für ihre Maschinen im Versetzfahr- und/oder Arbeitsmodus verwenden. Dieses Dokument gilt nicht für: - spezielle Anforderungen für die Nutzung der Maschinen, festgelegt von dem Maschinenbetreiber, die der Absprache zwischen Hersteller und Infrastrukturunternehmer unterliegen; - Versetzbewegung und Arbeiten im eingegleisten und ausgegleisten Zustand; - Fahren in Schienennahverkehrssystemen. Beim Umbau von Zwei-Wege-Maschinen wird davon ausgegangen, dass ein für EU Straßen zulässiges Basisfahrzeug für seine vorgesehenen Grundfunktionen genügend Sicherheit bietet. Sofern es nicht in einem bestimmten Abschnitt anders festgelegt ist, wird dieser spezielle Aspekt in diesem Dokument nicht behandelt. Das zuständige Normungsgremium ist NA 087-00-01-02 UA "Gleisbaumaschinen und- geräte".
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15746-3:2021-05 .
Gegenüber DIN EN 15746-1:2011-12, Berichtigung 1:2013-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Anforderungen an den Fahrmodus von Zwei-Wege-Maschinen wurden in DIN EN 15746-1:2011-12, Berichtigung 1:2013-05 gelöscht und in E DIN EN 15746-3 aufgenommen.
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