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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 17371-2:2019-05 - Entwurf

Dienstleistungserbringung - Teil 2: Dienstleistungsverträge - Leitlinien für die Gestaltung und Struktur von Verträgen; Deutsche und Englische Fassung prEN 17371-2:2019

Englischer Titel
Provision of services - Part 2: Services Contracts - Guidance for the design and structure of contracts; German and English version prEN 17371-2:2019
Erscheinungsdatum
2019-04-05
Ausgabedatum
2019-05
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
111

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Erscheinungsdatum
2019-04-05
Ausgabedatum
2019-05
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
111
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3030728

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Einführungsbeitrag

Dieses Dokument stellt Leitlinien für die Gestaltung und Struktur von Dienstleistungsverträgen bereit. Es richtet sich an Käufer und Dienstleister, die in ein Vertragsverhältnis eintreten und nicht unbedingt über eine juristische Ausbildung verfügen. Dieses Dokument gilt für jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Art und Größe. Dieses Dokument gilt nicht für Dienstleistungsverträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) oder für Bauaufträge. "Bauaufträge" sind Verträge, die die Ausführung oder sowohl die Planung als auch die Ausführung eines Bauwerks zum Gegenstand haben und nicht in diesem Dokument behandelt werden. Verträge, die nur die Gestaltung eines Bauwerks zum Gegenstand haben, werden abgedeckt. "Bauarbeiten" bezeichnet das Ergebnis von Hoch- oder Tiefbauarbeiten insgesamt, das allein ausreicht, um eine wirtschaftliche oder technische Funktion zu erfüllen. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 159-01-26 AA "Dienstleistungen - Ausschreibungen, Verträge und Leistungsmessung" im DIN-Normenausschuss Dienstleistungen (NADL). Die Einspruchssitzung zu der Kommentierung dieses Norm-Entwurfs findet am 05. und 06.06.2019 in Berlin statt. Bei Intresse ist Kontakt zu der NADL-Geschäftsstelle aufzunehmen.

Inhaltsverzeichnis
ICS
03.080.01
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3030728
Ersatzvermerk

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 17371-2:2020-07 .

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