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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 528:2019-09 - Entwurf

Regalbediengeräte - Sicherheitsanforderungen; Deutsche und Englische Fassung prEN 528:2019

Englischer Titel
Rail dependent storage and retrieval equipment - Safety requirements for S/R machines; German and English version prEN 528:2019
Erscheinungsdatum
2019-08-02
Ausgabedatum
2019-09
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
205

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Erscheinungsdatum
2019-08-02
Ausgabedatum
2019-09
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
205
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3061748

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Einführungsbeitrag

Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument gilt für alle Arten von Regalbediengeräten (RBG), die innerhalb und außerhalb der Regalgasse schienengebunden sind, die zum Ein- und Auslagern von Ladeeinheiten und/oder Langgut wie Stangenmaterial und/oder zur Kommissionierung oder zur Durchführung ähnlicher Funktionen dienen. Diese Maschinen müssen über eine Hubeinrichtung entlang eines Mastes verfügen und dürfen mit einem seitwärts agierenden Lastaufnahmemittel ausgerüstet sein. Eingeschlossen sind Umsetzeinrichtungen für den Gassenwechsel. Die Steuerung der Geräte darf manuell bis vollautomatisch erfolgen. Zu den Regalbediengeräten gehörende Satellitenfahrzeug entsprechend Definition 3.20 sind als Lastaufnahmemittel inbegriffen. Hinsichtlich Regalen, Gebäuden und Systemen findet dieser Norm-Entwurf nur insoweit Anwendung, als eine Bewertung hinsichtlich Gefährdungen und Risiken im Zusammenhang mit Schnittstellen zu den Regalbediengeräten gegeben ist. Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen in Bezug auf Regalbediengeräte, wenn diese entsprechend den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen eingesetzt werden (siehe Anhang F, "Liste der signifikanten Gefährdungen"). Dieses Dokument ist für Geräte und Einrichtungen anzuwenden, die nach dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments auf den Markt gebracht wurden. Bildliche Darstellungen von Beispielen von Geräten und Umsetzeinrichtungen, für die dieser Norm-Entwurf gilt, sind in Anhang A dargestellt. Sicherheitsanforderungen und/oder -maßnahmen in diesem Norm-Entwurf gelten für Geräte, die in geschlossenen Räumen eingesetzt werden. Zusätzliche Risikobeurteilungen und Sicherheitsmaßnahmen sind bei Anwendungen unter erschwerten Bedingungen vorzunehmen, zum Beispiel extrem hohen/tiefen Temperaturen, Lasten, deren Eigenschaften zu gefährlichen Situationen führen könnten (zum Beispiel besonders brüchige Lasten, Sprengstoff, Chemikalien), Auswirkungen von Erdbeben und auch Kontakt mit Lebensmitteln. Dieses Dokument beschäftigt sich auch mit den technischen Anforderungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV). Dieses Dokument beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitees CEN/TC 149 "Motorisch betriebene Lagereinrichtungen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten prEN 528:2019. Gegenüber der DIN EN 528:2009-02 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) klarerer/verständlicherer Anhang C, der sich mit der Verhinderung des Zugangs zu gefährlichen Bewegungen über die Ladeein- und -austrittsstellen befasst; b) Anhang ZA wurde durch die Einführung der generischen Vorlage für Anhang ZA aktualisiert, die gemäß dem Beschluss der EU-Kommission geändert wurde; c) Überarbeitung und Anpassung des Annex B "Performance Level" nach EN ISO 13849:2015; d) Der Anwendungsbereich wurde präzisiert; e) Mehr Lesbarkeit und Klarheit im Standard durch Vermeidung von separaten Kapiteln für automatische und manuelle Maschinen; f) Änderung der folgenden Definitionen (3): mitfahrender Steuerstand (3.4), permanenter Steuerstand (3.5), Transportkabine (3.6), Steighilfssystem (3.7), Nenngeschwindigkeit (3.13), Normalbetrieb (3.19), Satellitenfahrzeug (3.20), Lastübergabebereich (3.21), Arbeitsplatz (3.22), Pick and Deposit (P&D) Station (3.24), eingeschränkter Bereich (3.25), Gefahrenbereich (3.27); g) Die Geschwindigkeitsbegrenzung (4.9.4) wurde aktualisiert und präzisiert; h) Ein zusätzliches Bremssystem ist erforderlich, wenn die Endanschläge (zum Beispiel Puffer) für eine Geschwindigkeit unter 70% der Nenndrehzahl (4.5.1.3) ausgelegt sind; i) Ist eine Kabine mit elektrischem Zugang vorgesehen, so muss sie den Anforderungen an die Steuerpositionen (4.9.7.1) entsprechen; j) Sicherheitsausrüstung, die für Hubwagen erforderlich ist, die zur Beförderung von Personen bestimmt sind (4.4.4.1); k) Das Verhältnis von Mindestbruchkraft zur maximalen statischen Zugkraft für alle Arten von Tragmitteln für Hubmittel zum Heben von Personen wurde von 10 auf 8 reduziert (4.4.5) - die Anforderungen an zusätzliche Person(en) auf dem Hubwagen wurden präzisiert (4.9.2.1); l) Die Leiter entlang des Mastes ist mit einem mitlaufenden Auffanggerät nach EN 353-1:2014+A1:2017 und Anschlageinrichtung der Klasse 1 nach EN 795:2012 an den Übergangsstellen (4.9.3) auszurüsten; m) Verhinderung des Herunterfallens von Lasten in benachbarte automatisch betriebene Gänge: Das Sicherheitsniveau (PLr) ist nicht mehr abhängig von der Häufigkeit des Zugangs zum Gang (4.10.8.1). n) Die Durchschubsicherungen müssen entsprechend den auftretenden Belastungen dimensioniert werden (4.10.8); o) In den Informationen für den Betrieb sind Angaben über den geplanten Abbau der Anlage erforderlich (6.8). Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-22-51 AA "Lagertechnik" im Fachbereich "Fördertechnik" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Regalbediengeräten sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.

Inhaltsverzeichnis
ICS
53.080
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3061748
Ersatzvermerk

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 528:2021-06 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 528:2009-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) klarerer/verständlicherer Anhang C, der sich mit der Verhinderung des Zugangs zu gefährlichen Bewegungen über die Ladeein- und -austrittsstellen befasst; b) Anhang ZA wurde durch die Einführung der generischen Vorlage für Anhang ZA aktualisiert, die gemäß dem Beschluss der EU-Kommission geändert wurde; c) Überarbeitung und Anpassung des Annex B Performance Level nach EN ISO 13849:2015; d) der Anwendungsbereich wurde präzisiert; e) mehr Lesbarkeit und Klarheit im Standard durch Vermeidung von separaten Kapiteln für automatische und manuelle Maschinen; f) Änderung der folgenden Definitionen (3):1) mitfahrender Steuerstand (3.4), permanenter Steuerstand (3.5), Transportkabine (3.6), Steighilfssystem (3.7), Nenngeschwindigkeit (3.13), Normalbetrieb (3.19), Satellitenfahrzeug (3.20), Lastübergabebereich (3.21), Arbeitsplatz (3.22), Pick and Deposit (P&D) Station (3.24), eingeschränkter Bereich (3.25), Gefahrenbereich (3.27); g) die Geschwindigkeitsbegrenzung (4.9.4) wurde aktualisiert und präzisiert; h) ein zusätzliches Bremssystem ist erforderlich, wenn die Endanschläge (z. B. Puffer) für eine Geschwindigkeit unter 70 % der Nenndrehzahl (4.5.1.3) ausgelegt sind; i) ist eine Kabine mit elektrischem Zugang vorgesehen, so muss sie den Anforderungen an die Steuerpositionen (4.9.7.1) entsprechen; j) Sicherheitsausrüstung, die für Hubwagen erforderlich ist, die zur Beförderung von Personen bestimmt sind (4.4.4.1); k) das Verhältnis von Mindestbruchkraft zur maximalen statischen Zugkraft für alle Arten von Tragmitteln für Hubmittel zum Heben von Personen wurde von 10 auf 8 reduziert (4.4.5) - die Anforderungen an zusätzliche Person(en) auf dem Hubwagen wurden präzisiert (4.9.2.1); l) die Leiter entlang des Mastes ist mit einem mitlaufenden Auffanggerät nach EN 353-1:2014+A1:2017 und Anschlageinrichtung der Klasse 1 nach EN 795:2012 an den Übergangsstellen (4.9.3) auszurüsten; m) Verhinderung des Herunterfallens von Lasten in benachbarte automatisch betriebene Gänge: Das Sicherheitsniveau (PLr) ist nicht mehr abhängig von der Häufigkeit des Zugangs zum Gang (4.10.8.1); n) die Durchschubsicherungen müssen entsprechend den auftretenden Belastungen dimensioniert werden (4.10.8); o) in den Informationen für den Betrieb sind Angaben über den geplanten Abbau der Anlage erforderlich (6.8).

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