Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
Am Montag ist es soweit:
Aus Beuth Verlag wird DIN Media.
Mehr über unsere Umbenennung und die (Hinter)Gründe erfahren Sie hier.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir am Sonntag daher kurzzeitig nicht erreichbar sein werden. Zudem können am Sonntag keine Bestellungen aufgegeben werden.
Ab Montag sind wir unter neuem Namen für Sie da!
Herzliche Grüße
Ihr Beuth Verlag
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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In diesem Teil von IEC 61400 werden zusätzliche Anforderungen an die Bewertung der externen Bedingungen am Standort einer Windenergieanlage auf offener See sowie weitere wesentliche Auslegungsanforderungen festgelegt, die die technische Integrität von Windenergieanlagen auf offener See sicherstellen. Die Einhaltung der Anforderungen dieses Norm-Entwurfs bietet einen angemessenen Schutz gegen Beschädigung durch sämtliche Gefahren während der vorgesehenen Lebensdauer. Dieser Norm-Entwurf bezieht sich auf die technische Integrität der Strukturelemente einer Windenergieanlage auf offener See, er betrifft aber auch Teilsysteme wie Betriebsführungs- und Schutzmechanismen, innere elektrische Systeme und mechanische Systeme. Eine Windenergieanlage wird als Windenergieanlage auf offener See betrachtet, wenn die tragende Struktur einer hydrodynamischen Belastung ausgesetzt ist. Die in dem vorliegenden Norm-Entwurf festgelegten Auslegungsanforderungen sind nicht notwendigerweise ausreichend zur Sicherung der technischen Integrität von schwimmenden Windenergieanlagen auf offener See. Zuständig ist das DKE/K 383 "Windenergieanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 61400-3-1:2020-11; VDE 0127-3-1:2020-11 .
Gegenüber DIN EN 61400-3 (VDE 0127-3):2010-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 12 wurde in Abschnitt 6 integriert; b) Abschnitt 8 wurde überarbeitet; c) Anhang D wurde überarbeitet; d) Anpassungen an den Entwurf IEC 61400-1:2015; e) Anhang I und Anhang J wurden neu aufgenommen.