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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN IEC 62933-5-2:2020-06 - Entwurf

VDE 0520-933-5-2:2020-06

Elektrische Energiespeichersysteme (EES-Systeme) - Teil 5-2: Sicherheitsanforderungen an netzintegrierte EES-Systeme - Elektrochemische Systeme (IEC 120/145/CDV:2019); Deutsche und Englische Fassung prEN IEC 62933-5-2:2019

Englischer Titel
Electrical energy storage (EES) systems - Part 5-2: Safety requirements for grid integrated EES systems - electrochemical based systems (IEC 120/145/CDV:2019); German and English version prEN IEC 62933-5-2:2019
Erscheinungsdatum
2020-05-01
Ausgabedatum
2020-06
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
146

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Einführungsbeitrag

Alle elektrischen Energiespeichersysteme [EESS] müssen die allgemeinen Sicherheitsanforderungen nach der technischen Spezifikation IEC/TS 62933-5-1, die auf einem Systemansatz basiert, erfüllen. IEC 62933-5-2 folgt der Struktur von IEC/TS 62933-51 und enthält zusätzliche Anforderungen an Batterieenergiespeichersysteme (BESS). Die zusätzlichen Anforderungen werden aus den folgenden Gründen festgelegt: a) BESS können in eine große Auswahl an Stromnetzen integriert werden. b) Das Maß an Bewusstsein für Sicherheitsanforderungen kann zwischen Energieversorgern, Systemintegratoren, Bedienern und Endnutzern erheblich variieren. c) Auch wenn die Sicherheit einzelner Teilsysteme grundsätzlich in Internationalen Normen auf ISO- und IEC-Ebene behandelt wird, werden die aus der Kombination von elektrochemischen Akkumulationsteilsystemen und anderen elektrischen Teilsystemen entstehenden Sicherheitsaspekte nicht immer berücksichtigt. BESS sind aufgrund der Vielfalt potenzieller Batterieoptionen und Konfigurationen einschließlich der kombinierenden Teilsysteme (zum Beispiel Steuerungssystem für elektrochemische Akkumulationsteilsysteme, elektrochemische Akkumulationsteilsysteme, Umrichterteilsysteme und Hilfsteilsysteme) auf Systemebene komplex. Die Konformität mit den Normen und anderen damit verbundenen speziell für die Sicherheit von Teilsystemen entwickelten Dokumenten ist unter Umständen nicht ausreichend, um ein akzeptables Maß an Sicherheit für das gesamte System zu erreichen. d) BESS weisen unter Umständen zusätzliche Sicherheitsgefährdungen auf, zum Beispiel aufgrund des Vorhandenseins von Chemikalien, Emissionen toxischer Gase, an den elektrochemischen Akkumulationsteilsystemen austretende Chemikalien und sicherheitskritische Ereignisse der elektrochemischen Akkumulationsteilsysteme, die zu Sicherheitsproblemen für das gesamte BESS führen. Sie können in jedem Teil der Systeme und Gebäude zu Stromausfällen führen, die zusätzliche Sicherheitsgefährdungen nach sich ziehen können. Aus der Perspektive des Systems können diese einzelnen Gefährdungen Auswirkungen auf das gesamte System haben. Zuständig ist das DKE/UK 261.1 "Elektrische Energiespeichersysteme" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Ersatzvermerk

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