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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN ISO 128-2:2022-08 - Entwurf

Technische Produktdokumentation (TPD) - Allgemeine Grundlagen der Darstellung - Teil 2: Linien, Grundregeln (ISO/FDIS 128-2:2022); Deutsche und Englische Fassung prEN ISO 128-2:2022

Englischer Titel
Technical product documentation (TPD) - General principles of representation - Part 2: Basic conventions for lines (ISO/FDIS 128-2:2022); German and English version prEN ISO 128-2:2022
Erscheinungsdatum
2022-06-24
Ausgabedatum
2022-08
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
174

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Erscheinungsdatum
2022-06-24
Ausgabedatum
2022-08
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
174
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3345817

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Einführungsbeitrag

Dieses Dokument legt die Linienarten, die in technischen Zeichnungen (zum Beispiel Diagramme, Pläne oder Karten) verwendet werden, ihre Bezeichnungen und ihre Konfigurationen sowie allgemeine Regeln für das Zeichnen von Linien fest. Darüber hinaus legt dieses Dokument allgemeine Regeln zur Darstellung von Hinweis- und Bezugslinien und deren Komponenten sowie zur Anordnung von Anforderungen zu oder an Hinweislinien in technischen Dokumenten fest. Anhänge mit spezifischen Informationen zu technischen Zeichnungen der mechanischen Technik, des Bauwesens und des Schiffbaus werden zur Verfügung gestellt. Für die Anwendung dieses Dokuments wird der Begriff „technische Zeichnung“ so allgemein wie möglich ausgelegt und umfasst das Gesamtpaket der Dokumentation zum Produkt (Werkstück, Unterbaugruppe, Baugruppe). Alle Bilder in diesem Dokument sind in der Projektionsmethode 1 gezeichnet. Die Projektionsmethode 3 oder andere Methoden hätten auch angewendet werden können, ohne die festgelegten Grundsätze zu verletzen. Die Anwendung von Linien innerhalb von Zeichnungen für spezielle Technikfelder unterscheidet sich erheblich. Daher werden in Anhang B bis Anhang G für die Technikfelder spezifische Anwendungsregeln angegeben. Anhang A enthält Informationen für die Berechnung der wichtigsten Basisarten von Linien, die keine Volllinien sind, entsprechend der Linienarten und deren graphischen Basiselementen. Die vorliegende Überarbeitung dient im Wesentlichen der Richtigstellung von Ungenauigkeiten in der Vorgängerausgabe; in DIN EN ISO 128-2:2022 ist auf diese zumeist in Form von nationalen Fußnoten hingewiesen worden. Im Einzelnen wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der Begriff "Linienelement" wurde durchgängig in "grafisches Basiselement" geändert; b) in Anhang C, Tabelle C.1, wurde die rechte Zelle in der Kopfzeile von "Beispiel" in "Bild Nr." geändert, um mit Tabelle E.1 übereinzustimmen; c) in Anhang D, Tabelle D.1, Punkt 04.2.1, wurde doppelter Text entfernt; d) in Anhang G, Tabelle G.1, wurde die dritte Kopfzelle von links von "Beispiel" in "Anwendung" geändert, um mit Tabelle C.1 und Tabelle E.1 übereinzustimmen; e) in Anhang E, Tabelle E.1 und in Anhang G, Tabelle G.1, wurde die rechte Zelle in der Kopfzeile von "Bild" in "Beispiel" geändert, um mit dem Rest des Dokuments übereinzustimmen; f) kleinere redaktionelle Änderungen. Dieses Dokument (prEN ISO128-2:2022) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC10 „Technical product documentation“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/SSF01 „Technische Zeichnungen“ erarbeitet, dessen Sekretariat von CCMC gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 152-06-05 AA „Technische Produktdokumentation“ im DIN-Normenausschuss Technische Grundlagen (NATG).

Inhaltsverzeichnis
ICS
01.100.01
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3345817
Ersatzvermerk

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 128-2:2023-06 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN ISO 128-2:2022-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Begriff "Linienelement" wurde durchgängig in "grafisches Basiselement" geändert; b) in Anhang C, Tabelle C.1, wurde die rechte Zelle in der Kopfzeile von "Beispiel" in "Bild Nr." geändert, um mit Tabelle E.1 übereinzustimmen; c) in Anhang D, Tabelle D.1, Punkt 04.2.1, wurde doppelter Text entfernt; d) in Anhang G, Tabelle G.1, wurde die dritte Kopfzelle von links von "Beispiel" in "Anwendung" geändert, um mit Tabelle C.1 und Tabelle E.1 übereinzustimmen; e) in Anhang E, Tabelle E.1 und in Anhang G, Tabelle G.1, wurde die rechte Zelle in der Kopfzeile von "Bild" in "Beispiel" geändert, um mit dem Rest des Dokuments übereinzustimmen; f) redaktionelle Überarbeitung der Norm.

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