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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Kaufunktion zahnloser Menschen kann mit implantatgestützten oder -getragenen Prothesen wiederhergestellt werden. Diese prothetischen Suprakonstruktionen sind an Dentalimplantaten durch geeignete Aufbauten fixiert. Eine Möglichkeit zur Fixierung stellen magnetische Retentionselemente her. Die Norm DIN EN ISO 13017 legt Anforderungen und Prüfverfahren für die Bewertung der Anwendbarkeit von dentalen magnetischen Retentionselementen fest, die verwendet werden, um eine Retention, Auflage und Stabilisierung für Kronen und Brücken, herausnehmbare Teilprothesen, Totalprothesen, Suprakonstruktionen auf Dentalimplantaten und kieferorthopädische oder defektprothetische Versorgungen, einschließlich für Obturatoren, zu ermöglichen. Der internationale Norm-Entwurf wurde vom ISO/TC 106/SC 2/WG 22 "Magnetische Retentionselemente" (Sekretariat: Japan) zusammen mit dem CEN/TC 55 "Zahnheilkunde" (Sekretariat: DIN) erstellt. Zuständig bei DIN ist der Arbeitsausschuss NA 014-00-21 AA "Dentalimplantate" des NADENT.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 13017:2020-10 .
Gegenüber DIN EN ISO 13017:2016-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufnahme der ISO 14233 als normative Verweisung; b) Überarbeitung der Beschreibungen in "Begriffe"; c) Aufnahme von Blei als gefährliches Element; d) Aufnahme des Reinigungsverfahrens für den Prüfkörper der für die Haftprüfung hergestellt wird; e) Änderung des Gerätes für die Haftkraft in einen Gerätetyp mit einem Schaft; f) Änderung von Bild 3 in einen Gerätetyp mit einem Schaft; g) Festlegung der Leistung des Gerätes bezüglich der Reibungskraft bei der Bewegung und Modifizierung der Prüfkörpertabellen; h) Änderung der Querhauptgeschwindigkeit für die Messung der Haltekraft von 5,0 mm min-1 auf 2,0 mm min-1; i) Aufnahme von Materialien zur Befestigung eines Probekörpers auf dem Tisch wie Cyanoacrylatkleber und selbsthärtender Acrylatkunststoff; j) Streichung der Beschreibung des doppelseitigen Klebebandes zur Befestigung der Prüfkörper am Tisch; k) Festlegung des Verfahrens zur Befestigung des Probekörpers am Tisch; l) Aufnahme von detaillierten Verfahren zur Messung der Haltekraft; m) Aufnahme einer Erklärung zum Berechnungsverfahren für die Haltekraft; n) Aufnahme eines Bildes als Bild 4 das die Kurve der Haltekraft zeigt; o) Festlegung von quantitativen Analysen in der statischen Immersionsprüfung mit der Bestimmungsgrenze und der Nachweisgrenze; p) Aufnahme von "Menge" in die Kennzeichnung.