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Norm-Entwurf

DIN EN ISO 19085-11:2022-08 - Entwurf

Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit - Teil 11: Kombinierte Maschinen (ISO/DIS 19085-11:2022); Deutsche und Englische Fassung prEN ISO 19085-11:2022

Englischer Titel
Woodworking machines - Safety - Part 11: Combined machines (ISO/DIS 19085-11:2022); German and English version prEN ISO 19085-11:2022
Erscheinungsdatum
2022-07-01
Ausgabedatum
2022-08
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
75

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Erscheinungsdatum
2022-07-01
Ausgabedatum
2022-08
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
75
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3361761

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Einführungsbeitrag

Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument legt die Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen für kombinierte Holzbearbeitungsmaschinen (definiert in 3.1) fest, die für den dauerhaften Einsatz in der Produktion mit Handbeschickung und Handentnahme des Werkstücks geeignet sind und die nachfolgend auch als „Maschinen“ bezeichnet werden. Die Maschinen sind für das Schneiden von Massivholz und Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz konzipiert. Es behandelt alle im Anhang A aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf diese Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen verwendet, eingestellt und gewartet werden, einschließlich der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung. Die Phasen des Transports, der Montage, der Demontage, des Rückbaus und der Verschrottung wurden ebenfalls berücksichtigt. Dieses Dokument ist auch für Maschinen anwendbar, die auch mit den in den Anwendungsbereichen von ISO/FDIS 19085-5:2022, ISO/FDIS 19085-6:2022, ISO/DIS 19085-7:2022 und ISO/DIS 19085-9:2022 aufgeführten Einrichtungen/zusätzlichen Arbeitseinheiten ausgestattet sind. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für: a) Maschinen nur mit einer Hobeleinheit und einer Langlochbohreinrichtung; Solche Maschinen werden in ISO/DIS 19085-7:2022 behandelt; b) kombinierte Maschinen mit einer Bandsägeeinheit; c) Maschinen mit einer Langlochbohreinheit mit einem separaten Antrieb, der sich von dem Antrieb der Hobeleinheit unterscheidet; d) Maschinen, die zur bestimmungsgemäßen Verwendung in potentiell explosiven Atmosphären vorgesehen sind; e) Maschinen, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als Internationale Norm hergestellt wurden. Gegenüber DIN EN ISO 19085-11:2020-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich legt nun fest, dass Maschinen für den dauerhaften Einsatz in der Produktion bestimmt sind; b) die Liste der signifikanten Gefährdungen wurde in den neuen Anhang A verschoben; c) Der Unterabschnitt 6.2 wurde aktualisiert und ein neue vollständige Geräuschmessnorm wurde im Anhang F hinzugefügt. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA „Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit“ im Fachbereich „Holzbearbeitungsmaschinen“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von kombinierten Maschinen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.

Inhaltsverzeichnis
ICS
13.110, 79.120.10
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3361761
Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN ISO 19085-11:2020-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich legt nun fest, dass Maschinen für den dauerhaften Einsatz in der Produktion bestimmt sind; b) die Liste der signifikanten Gefährdungen wurde in den neuen Anhang A verschoben; c) der Unterabschnitt 6.2 wurde aktualisiert und eine neue vollständige Geräuschmessnorm wurde im Anhang F hinzugefügt.

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